⸻    GLUFKE-BÖHM & PARTNER

Aktuelles


5. Dezember 2023

Befunderhebungsfehler: Das können Sie tun!

Dass ein Arzt einmal die falsche Erstdiagnose trifft, kommt vor. Allerdings kennt die Rechtsprechung bei einem Befunderhebungsfehler keine Toleranz. Dieser liegt vor, wenn der Behandelnde es unterlassen hat, eine medizinisch gebotene Abklärung der Symptome rechtzeitig vorzunehmen, bei der sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Befund ergeben hätte. Ein Befunderhebungsfehler ist daher haftungsrechtlich von Interesse, da er zu einer Beweislastumkehr führen kann.
 

⸻    WER WIR SIND


Ihre Fachanwältinnen für Medizinrecht


Die Kanzlei, das bin ich, Alexandra Glufke-Böhm, und meine Partnerin Veronika Schöberl. Wir sind beide Fachanwältinnen für Medizinrecht. Gemeinsam mit unserem Team kümmern wir uns um Sie, wenn Sie in einem Rechtsfall Hilfe brauchen.


MEHR ÜBER UNS
5. Dezember 2023

Befunderhebungsfehler: Das können Sie tun!

Dass ein Arzt einmal die falsche Erstdiagnose trifft, kommt vor. Allerdings kennt die Rechtsprechung bei einem Befunderhebungsfehler keine Toleranz. Dieser liegt vor, wenn der Behandelnde es unterlassen hat, eine medizinisch gebotene Abklärung der Symptome rechtzeitig vorzunehmen, bei der sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Befund ergeben hätte. Ein Befunderhebungsfehler ist daher haftungsrechtlich von Interesse, da er zu einer Beweislastumkehr führen kann.