5. Dezember 2023
Dass ein Arzt einmal die falsche Erstdiagnose trifft, kommt vor. Allerdings kennt die Rechtsprechung bei einem Befunderhebungsfehler keine Toleranz. Dieser liegt vor, wenn der Behandelnde es unterlassen hat, eine medizinisch gebotene Abklärung der Symptome rechtzeitig vorzunehmen, bei der sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Befund ergeben hätte. Ein Befunderhebungsfehler ist daher haftungsrechtlich von Interesse, da er zu einer Beweislastumkehr führen kann.