⸻    ANWALT FÜR MEDIZINRECHT

Die Kanzlei für Medizinrecht


Als Alexandra Glufke-Böhm die Kanzlei vor mehr als 25 Jahren gründete, hat Sie sich bewusst für zum Anwalt für Medizinrecht entschieden. Denn kein Rechtsgebiet erscheint für Sie und ihr gesamtes Team heute sinnvoller und notwendiger als die Durchsetzung von Patientenrechten. Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung ist Medizinrecht für das Team der Anwaltskanzlei Glufke-Böhm keine Arbeit, sondern Berufung.
Durch schwerwiegende eigene Erfahrungen kennen wir die Fassungslosigkeit, das Entsetzen und die tiefe Trauer, die nach einem Behandlungsfehler eines Arztes oder einer Ärztin eintreten. Es ist nicht einfach, in diesen emotionalen Ausnahmesituationen einen klaren Kopf zu bewahren. Und aus diesem Grund sehen wir uns als Expertenteam im Medizinrecht, um genau das für Sie zu tun:
Emotionale Unterstützung und fachlich optimale Beratung. Das ist unser Ziel. Das ist unsere Leidenschaft. Der Verlust der Gesundheit ist nicht selten auch einer der Existenzgrundlagen.


ÜBER DIE KANZLEI
29. Februar 2024

Medizinische Gutachten: Zeigen Sie dem Gutachter die rote Karte

Medizinische Gutachten: Zeigen Sie dem Gutachter die rote Karte! An medizinischen Gutachten und Sachverständigen führt kein Weg vorbei! Egal, ob es um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Unfalls, eines Behandlungsfehlers, der Klärung eines Anspruchs auf Leistungen der Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente geht.

⸻    ENTLASTEN STATT BELASTEN

Unser Leitbild als Anwaltskanzlei für Medizinrecht


Die eigene gesundheitliche Situation oder die Betreuung und Versorgung betroffener Angehöriger macht sehr oft die Wahrnehmung juristisch und behördlich gebotener Aufgaben unmöglich.

Man hat keine Zeit dafür und vor allem keine Nerven. Zudem spielt die Angst vor etwaigen nachteiligen Folgen oder Kosten eine Rolle. Das hat zur Folge, dass gerade dort, wo Leistungen am dringendsten benötigt werden, nicht oder unzureichend ankommen. Deshalb sind wir als Anwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite:

Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit.
Wir kümmern uns um den Rest.


Dabei legen wir im gemeinsamen Gespräch fest, wie weit Sie in das Verfahren eingebunden werden möchten. Es geht uns um entlasten statt belasten. In diesem Sinne möchten wir auf zwei weitere Dinge unserer Philosophie eingehen:
1. Mediation
2. Kostentransparenz

⸻    GLUFKE-BÖHM & PARTNER

Unser Leitbild als Anwaltskanzlei für Medizinrecht:


Die eigene gesundheitliche Situation oder die Betreuung und Versorgung betroffener Angehöriger macht sehr oft die Wahrnehmung juristisch und behördlich gebotener Aufgaben unmöglich.
Man hat keine Zeit dafür und vor allem keine Nerven. Zudem spielt die Angst vor etwaigen nachteiligen Folgen oder Kosten eine Rolle. Das hat zur Folge, dass gerade dort, wo Leistungen am dringendsten benötigt werden, nicht oder unzureichend ankommen. Deshalb sind wir als Anwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite:

Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit.
Wir kümmern uns um den Rest.


Dabei legen wir im gemeinsamen Gespräch fest, wie weit Sie in das Verfahren eingebunden werden möchten. Es geht uns um entlasten statt belasten. In diesem Sinne möchten wir auf zwei weitere Dinge unserer Philosophie eingehen:
1. Mediation
2. Kostentransparenz

⸻    PUNKT 1

Mediation


Der gerichtliche Weg ist nicht immer der einzige. Und auch nicht immer der Beste.
Oftmals erweist sich der Weg einer außergerichtlichen Streitbeilegung als der bessere Weg, da dieser zu einer höheren Zufriedenheit der Beteiligten führen kann. Die Verhältnisse werden weniger zerrüttet.
Mit zwei Mediatoren in unserem Team bieten wir Ihnen diesen Weg gerne an.
Denn die bestmögliche Lösung für Sie steht bei uns im Mittelpunkt.


⸻    PUNKT 2

Kostentransparenz


Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) ab. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, treten wir selbständig mit dieser in Kontakt und klären alles Weitere selbstständig. Auch hierum müssen Sie sich also nicht kümmern.
Sollten Sie Selbstzahler sein und nicht über die nötigen Mittel verfügen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe in Zivilsachen.



 

⸻    WER WIR SIND


Ihre Fachanwältinnen für Medizinrecht


Die Kanzlei, das bin ich, Alexandra Glufke-Böhm, und meine Partnerin Veronika Schöberl. Wir sind beide Fachanwältinnen für Medizinrecht. Gemeinsam mit unserem Team kümmern wir uns um Sie, wenn Sie in einem Rechtsfall Hilfe brauchen.


MEHR ÜBER UNS
 

⸻    KONTAKT

Wir sind für Sie da – Anwalt für Medizinrecht


Hier sehen wir unseren Platz als Ihr Anwalte für Medizinrecht:
Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit. Wir kümmern uns um den Rest.
Von der Analyse über die Klärung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte begleiten wir Sie auf Ihrem Weg. Auch wenn dieser noch so schwer ist. Hunderte Patienten und deren Familien haben wir bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld, umfassenden Schadensersatzansprüchen und Leistungen aus Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen geholfen.

Besuchen Sie uns doch in unserer Kanzlei im Schloss St. Emmeram in Regensburg und erzählen uns, was Sie auf dem Herzen haben: Einfach unsere Nummer wählen oder das Kontaktformular ausfüllen, und wir treffen uns zu einem persönlichen Gespräch!

⸻    GLUFKE-BÖHM & PARTNER

Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung unterstützen wir Sie bestmöglich!


Kompetenz, Engagement und Leidenschaft für die Rechtmaterie sind die Quelle unserer Qualität. Doch im Medizinrecht geht es nicht nur darum, sich juristisch perfekt auszukennen. Die emotionale Seite kommt bei uns nicht zu kurz und es gehört zu unserem Selbstverständnis, Sie als Mensch in den Mittelpunkt zu stellen. Das bestmögliche Ergebnis für Sie als Patient oder für Ihre Angehörigen wird nicht nur vor Gericht, sondern auch im privaten Bereich erzielt. Deshalb sehen wir uns als Ihren Partner und stehen Ihnen bei allen Schritten im Prozess des Verfahrens zur Seite.
Kontaktieren Sie uns als Anwalt für Medizinrecht jederzeit gerne mit Ihren Fragen. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung bei Behandlungsfehlern beraten wir Sie gerne unverbindlich und lernen Sie dabei kennen. Auch Sie können uns nach diesem Gespräch besser einschätzen und wir wägen gemeinsam ab, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann.

Schon gewusst? Wir sind ausgewiesener Ansprechpartner von: