Wie jede andere medizinische Behandlung kann auch eine Bestrahlung unangenehme Nebenwirkungen hervorrufen. Nicht immer sind diese sogenannten Strahlenschäden gerechtfertigt. Manchmal kann eine zu starke Einwirkung von Strahlen verheerende Konsequenzen mit sich bringen. Gehen Sie deshalb nie leichtfertig mit einer Behandlungsmethode um, die eine Bestrahlung, das Röntgen oder die Computertomographie umfasst. Ihr behandelnder Arzt ist dazu verpflichtet, Sie über mögliche Nebenwirkungen aufzuklären und Ihren Körper nicht mit den Strahlen zu überbelasten, sodass unnötige Schäden entstehen.
Was sind Strahlenschäden überhaupt?
Als Strahlenschäden bezeichnet man Schäden, die aus einer ionisierenden Strahlung entstehen. Bei akuten Strahlenschäden ist von Zellschädigung oder Zelltod die Rede. Diese lassen sich jedoch erst bei einer hohen Anzahl betroffener Zellen feststellen. Ist ein Mensch, einer zu intensiven Strahlung ausgesetzt, können Haarausfall bis hin zu Fehlbildungen bei Ungeborenen und Krebs die Folgen sein. Aus diesem Grund bedarf es einer gründlichen Aufklärung, sollte eine Behandlung mithilfe von Strahlen erfolgen. Häufig geht es um langanhaltende Schäden, die die Lebensqualität maßgeblich einschränken.
Opfer von Strahlenschäden: Was jetzt?
Sind Sie durch eine fehlerhafte Behandlung nun Opfer von Strahlenschäden, lohnt sich ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Medizinrecht. Wie bei jedem medizinischen Fall benötigen Sie einen Rechtsbeistand, der Ihnen finanzielle Sorgen nimmt, indem er die notwendigen Anträge vorbereitet und eine gerechte Entschädigung für Sie durchsetzt. Wenn Sie Ihren Arzt darauf aufmerksam gemacht haben, dass Sie ein Kind in sich tragen, und er dennoch auf Mittel zurückgreift, die Strahlenschäden verursachen können, ist das ein Behandlungsfehler. Dieser kann schwerwiegende Folgen haben: Das Ungeborene entwickelt Fehlbildungen oder leidet an Entwicklungsstörungen im Gehirn. Auch bei einer Bestrahlung müssen Sie über die Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Die Behandlung muss nach Vorschrift erfolgen, damit für Sie keine Schäden entstehen, die man hätte vermeiden können. Geben Sie sich nicht mit der Hilflosigkeit und den unschönen Auswirkungen zufrieden, sondern finden Sie gemeinsam mit uns einen Weg, Ihr Leid bestmöglich auszugleichen. Führt eine Bestrahlung unnötigerweise zu langanhaltenden oder gar irreparablen Schäden, stehen Ihnen gewisse Rechte und Ansprüche zu. Diese setzen wir von Glufke-Böhm & Partner als Experten für Medizinrecht für Sie durch. Auf diesem Gebiet sind wir Ihr starker Partner.
Ihre Fachanwälte für Medizinrecht
Bereits seit Jahrzehnten liegt der Fokus der Kanzlei Glufke-Böhm & Partner auf dem Medizinrecht. Dazu gehören zudem das Versicherungsrecht sowie das Sozialrecht und Zahnmedizinrecht. Auf diese Weise sind Ihre Rechte als Patient rundum abgesichert. Wir möchten Sie auf Ihrem Weg der Genesung so gut wie möglich entlasten. Ganz gleich, ob Sie Opfer von Strahlenschäden sind, mit den Konsequenzen eines Behandlungsfehlers ringen, kein Schmerzensgeld erhalten oder die Krankenversicherung die Krankengeldzahlung einstellt: Wir sind für Sie da. Unsere Fachanwälte versprechen Ihnen nicht nur bei unerwünschten Strahlenschäden einen professionellen Rechtsbeistand, sondern auch in allen anderen medizinischen Belangen. Wir bereiten Anträge vor, setzen diese gegebenenfalls vor Gericht für Sie durch, fordern die Leistungen ein, die Ihnen zustehen, und helfen Ihnen bei der Kostenfrage. Bei einem Beratungsgespräch besprechen wir die bestmögliche Lösung, die Sie am meisten zufriedenstellt. Denn auf Ihrer Gesundheit und auf Ihr Wohlbefinden liegt nach wie vor das Hauptaugenmerk