⸻    GLUFKE-BÖHM & PARTNER

Aktuelles


25. Oktober 2023

Anwalt spezialisiert auf private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet vielen Menschen eine bessere Gesundheitsversorgung. Doch Leistungsablehnungen sind ein häufiges Problem, das oft zu Konflikten führt. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie nicht immer Leistungsablehnungen akzeptieren sollten und wie ein Anwalt für private Krankenversicherung Ihnen helfen kann.
15. September 2023

Krankenkasse will nicht zahlen

Ihre Krankenkasse will nicht zahlen? Ablehnungen seitens Ihrer Krankenkasse müssen nicht einfach hingenommen werden. Es geht um Ihre Gesundheit. Daher sollten Sie aktiv werden. Gründe für eine Ablehnung können von Formfehlern, Fristüberschreitungen bis hin zu Sparmaßnahmen seitens der Krankenkasse reichen. Sie haben immer das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid bei Ihrer Kasse einzulegen oder ein neues Gutachten zu fordern. Weigert sich die Krankenkasse immer noch, können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen.
 

⸻    WER WIR SIND


Ihre Fachanwältinnen für Medizinrecht


Die Kanzlei, das bin ich, Alexandra Glufke-Böhm, und meine Partnerin Veronika Schöberl. Wir sind beide Fachanwältinnen für Medizinrecht. Gemeinsam mit unserem Team kümmern wir uns um Sie, wenn Sie in einem Rechtsfall Hilfe brauchen.


MEHR ÜBER UNS
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Die private Krankenversicherung (PKV) bietet vielen Menschen eine bessere Gesundheitsversorgung. Doch Leistungsablehnungen sind ein häufiges Problem, das oft zu Konflikten führt. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie nicht immer Leistungsablehnungen akzeptieren sollten und wie ein Anwalt für private Krankenversicherung Ihnen helfen kann.
15. September 2023

Krankenkasse will nicht zahlen

Ihre Krankenkasse will nicht zahlen? Ablehnungen seitens Ihrer Krankenkasse müssen nicht einfach hingenommen werden. Es geht um Ihre Gesundheit. Daher sollten Sie aktiv werden. Gründe für eine Ablehnung können von Formfehlern, Fristüberschreitungen bis hin zu Sparmaßnahmen seitens der Krankenkasse reichen. Sie haben immer das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid bei Ihrer Kasse einzulegen oder ein neues Gutachten zu fordern. Weigert sich die Krankenkasse immer noch, können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen.