Zeigen Sie die rote Karte bei Leistungsablehnung
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet vielen Menschen eine bessere Gesundheitsversorgung. Doch Leistungsablehnungen sind ein häufiges Problem, das oft zu Konflikten führt. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie nicht immer Leistungsablehnungen akzeptieren sollten und wie ein Anwalt für private Krankenversicherung Ihnen helfen kann.
Wer privat krankenversichert ist, ist ein gern gesehener Patient. Während gesetzlich Versicherte oft Monate auf einen Termin warten müssen, haben privat Versicherte die freie Auswahl. Rezeptierungen, Therapien, Betreuung – vieles scheint großzügiger bemessen zu sein.
Doch das böse Erwachen kommt bei vielen Versicherten privater Krankenversicherungen erst mit der Einreichung der Leistungsanträge: Ablehnungen wegen fehlender medizinischer Notwendigkeit, vermeintlicher Übermaßbehandlung, Versicherungsausschluss wegen Selbstverschuldens oder fehlender Wissenschaftlichkeit.
Die Ärzte und Kliniken bestehen auf die Begleichung der Rechnungen, während die Versicherung die Erstattung der Kosten verweigert. Dadurch häufen sich schnell Außenstände von mehreren Tausend Euro an.
Warum Leistungsablehnungen in der PKV problematisch sein können
Für privat Versicherte klingt die Aussicht auf schnellere Arzttermine und großzügigere Behandlungen verlockend. Doch wenn es um die Erstattung von Kosten geht, kann es kompliziert werden. Die Versicherungen lehnen Leistungsanträge aus verschiedenen Gründen ab, wie vermeintlich fehlender medizinischer Notwendigkeit oder Selbstverschulden. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Gezielt versuchen die Versicherungen dabei auch oft, durch immer weitere Nachfragen und Forderungen nach medizinischen Begründungen der Ärzte einen regelrechten Keil zwischen die Versicherten und ihre Behandler zu treiben. Praxen und Kliniken werden durch derartige Nachfragen zeitlich zusätzlich belastet. Dass sich auf diesem Weg doch noch eine Kostenerstattung ergibt, ist selten.
Was tun? Akzeptieren?
Nein! In vielen Fällen erfolgt die Ablehnung zu Unrecht. Die Ablehnung der Versicherung erfolgt nicht selten aus dem Kalkül heraus, dass der Versicherte - um dem Behandler und letztlich sich selbst Stress zu ersparen - die Entscheidung akzeptieren wird. Doch Achtung: Wer zu früh nachgibt, hat das Nachsehen. Immer weitere Ablehnungen drohen.
Die Lösung: Holen Sie sich rechtliche Unterstützung
In vielen Fällen ist eine Ablehnung durch die Versicherung ungerechtfertigt. In solchen Situationen sollten Sie nicht aufgeben, sondern einen Anwalt für private Krankenversicherung hinzuziehen. Diese Experten kämpfen für Ihre Rechte und Ihre Gesundheit.
Wir Rechtsanwälte Glufke-Böhm & Partner sind seit über 26 Jahren Experten für Ihre Gesundheit. Lassen Sie uns Gemeinsam für Ihr Recht kämpfen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Anwalt spezialisiert auf private Krankenversicherung: Beispiele für erfolgreiche Rechtsstreitigkeiten
Hier sind einige Beispiele, in denen Versicherte dank rechtlicher Unterstützung erfolgreich gegen die Ablehnung ihrer PKV vorgegangen sind:
Brustimplantate als selbstverschuldete Krankheit: Ein Fall, bei dem die Versicherung die Kosten für die Entfernung von Brustimplantaten ablehnte. Der BGH entschied jedoch, dass eine Brustvergrößerung keine Krankheit darstellt, selbst wenn Komplikationen auftreten.
Kostenübernahme für alternative Krebstherapie: In diesem Fall wurde eine PKV verpflichtet, die Kosten für eine alternative Krebstherapie mit dendritischen Zellen zu übernehmen, nachdem die Chemotherapie erfolglos war. Das Gericht betonte die medizinische Notwendigkeit und die Aussicht auf Erfolg.
Kostenübernahme für Liposuktion: Das OLG Braunschweig entschied, dass eine Liposuktion medizinisch notwendig sein kann, ohne dass zuerst andere Behandlungsmethoden ausprobiert werden müssen.
OLG Karlsruhe bestätigt erneut Leistungspflicht der PKV aus Vertrauenshaftung: In Fällen, in denen eine PKV über einen längeren Zeitraum ohne Vorbehalt Kosten erstattet hat, kann das Vertrauen des Versicherten auf weitere Erstattungen zur Pflicht der Versicherung führen.
Vorzunehmen ist eine Interessenabwägung bei der auch zu berücksichtigen ist, wie sehr das Vertrauen des Versicherungsnehmers auf die Kostenerstattung seine Entscheidung zugunsten der durchgeführten Behandlung beeinflusst hat. Je stärker der Versicherungsnehmer auf die Kostenerstattung angewiesen war und seine Entscheidung davon abhängig machte, und je deutlicher dies für den Versicherer erkennbar war, desto schutzwürdiger ist sein Vertrauen.
Maßgeblich bleibt die Prüfung des konkreten Einzelfalls.
PKV und Augen-OPs: Verschiedene Urteile bestätigen die medizinische Notwendigkeit bestimmter Augenoperationen und verpflichten die PKV zur Kostenübernahme.
Der Einsatz eines Femtosekundenlasers bei einer Kataraktoperation ist medizinisch notwendig, weil er dem Patienten einen relevanten medizinischen Vorteil gegenüber der konventionellen Behandlung verschafft. In verschiedenen Urteilen bestätigten Gerichte die medizinische Notwendigkeit bestimmter Augenoperationen und verpflichteten die PKV zur Kostenübernahme. (Beispiele: LG Köln, Urteil vom 04.11.2020)
Eine Linsenbehandlung (trifokale Intraokularlinse) ist medizinisch notwendig, wenn sie wegen Kurzsichtigkeit, Hornhautverkrümmung oder Alterssichtigkeit durchgeführt wurde. (Beispiel: LG Magdeburg, Urteil vom 14.04.2020)
Leistungsablehnungen in der privaten Krankenversicherung müssen nicht immer hingenommen werden. Wir als Anwälte spezialisiert unter anderem auf private Krankenversicherung können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Gesundheitsversorgung zu erhalten, die Sie benötigen. Wenn Sie Probleme mit Ihrer PKV haben, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Zeigen Sie Ihrer Versicherung die rote Karte bei Leistungsablehnung! Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter