
Die private Krankenversicherung steht aktuell stark in der Kritik – und wir sind mittendrin: Unsere Fachanwältin für Medizinrecht, Alexandra Glufke-Böhm, wurde im Rahmen einer investigativen Berichterstattung des ZDF-Magazins Frontal und eines Artikels auf tagesbriefing.de und spiegel.de als Expertin befragt. Hintergrund ist ein besonders drastischer Fall, der exemplarisch zeigt, wie machtlos sich viele Versicherte fühlen, wenn ihre private Krankenversicherung plötzlich bereits erstattete Leistungen zurückfordert – ohne nachvollziehbare Begründung.
Im genannten Fall forderte eine PKV von einer chronisch kranken Versicherungsnehmerin über 21.000 Euro zurück – für Behandlungen, die sie selbst zuvor über Jahre hinweg übernommen hatte. Der Wendepunkt: Ein Gutachten, das auf Aktenlage basierte – ohne persönliche Untersuchung und ohne Berücksichtigung der individuellen Krankheitsgeschichte.
Ein Vorgehen, das wir aus der täglichen Praxis nur zu gut kennen.
Alexandra Glufke-Böhm: "Diese Entwicklung ist alarmierend."
Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Medizin- und Versicherungsrecht vertreten wir seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten, die sich gegen solch fragwürdige Rückforderungen wehren müssen. Unsere Anwältin Alexandra Glufke-Böhm hat in diesem Kontext im TV sowie im Fachartikel klare Worte gefunden:
„Wir erleben vermehrt Fälle, in denen Versicherungen zunächst zahlen – nur um Monate später hohe Summen zurückzufordern. Die Begründungen sind oft dürftig und stützen sich auf externe Gutachten, die der tatsächlichen medizinischen Realität der Versicherten kaum gerecht werden.“
Die Problematik dabei: Viele Versicherte wissen nicht, dass sie rechtliche Möglichkeiten haben – und geben unter dem Druck der Versicherung zu früh nach. Dabei kann und sollte man sich gegen ungerechtfertigte Rückforderungen zur Wehr setzen.
Unser Einsatz für Ihre Rechte
Wir als Kanzlei stehen für eine konsequente und kompetente Vertretung von Versicherteninteressen – und insbesondere auch für Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung kaum die Kraft haben, sich mit der Versicherung auseinanderzusetzen. Genau dann braucht es einen verlässlichen Partner an der Seite.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Prüfung der Rückforderung auf rechtliche Zulässigkeit
- Bewertung von Gutachten und medizinischer Notwendigkeit
- Korrespondenz und Verhandlung mit der Versicherung
- Vertretung vor Gericht, wenn nötig
Lassen Sie sich nicht einschüchtern
Wenn Ihre private Krankenversicherung plötzlich Geld zurückverlangt, das Sie längst für medizinisch notwendige Behandlungen erhalten haben, ist es Zeit, zu handeln. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.
Rechtsanwältin Alexandra Glufke-Böhm steht Ihnen mit über 25 Jahren Expertise im Medizinrecht zur Seite – engagiert, durchsetzungsstark und an Ihrer Seite.
Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch - und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.
Zu den vollständigen Artikeln:
Anbei die genannten Quellen:
Private Krankenversicherung: Vermeintliche Premium-Versorgung als teurer Irrtum
DER SPIEGEL beleuchtet in diesem Artikel die Herausforderungen, mit denen privat Versicherte konfrontiert werden können, und hinterfragt die oft angenommene Premium-Versorgung.
Streit um Kostenerstattung: ZDF-Magazin schießt gegen Huk-Coburg
DAS INVESTMENT berichtet über die Auseinandersetzung zwischen dem ZDF-Magazin Frontal und der Huk-Coburg bezüglich umstrittener Kostenerstattungen in der privaten Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung unter Druck: Streit um Erstattungen sorgt für massive Kritik
Das Tagesbriefing analysiert die aktuellen Spannungen und die Kritik an der privaten Krankenversicherung im Kontext von Erstattungsstreitigkeiten.