
Ab dem 01. April 2025 tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft, die für viele Arbeitnehmer bares Geld wert sein kann: Bestimmte gesundheitliche Beschwerden können künftig unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden – ein bedeutender Schritt für Betroffene, um finanzielle Leistungen und Gerechtigkeit zu erhalten.
Was versteht man unter der Anerkennung einer Berufskrankheit?
Unter einer Berufskrankheit versteht man eine Erkrankung, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde und in der offiziellen Berufskrankheitenliste der gesetzlichen Unfallversicherung aufgeführt ist. Wird eine solche Krankheit anerkannt, ergeben sich für Betroffene zahlreiche Vorteile – insbesondere finanzielle Entlastung durch Rentenleistungen, auch wenn weiterhin ein Einkommen aus Berufstätigkeit erzielt wird.
Wichtige Neuerung ab April 2025
Zu den Erkrankungen, die ab dem Stichtag 01.04.2025 neu bewertet werden, gehören:
- Rotatorenmanschetten-Verletzungen
(z. B. durch wiederholte Überkopfarbeiten im Handwerk, Bau oder Lagerwesen) - Knieschäden wie Gonarthrose
(typisch bei Tätigkeiten mit starker Kniebelastung, z. B. Fliesenleger oder Pflegeberufe) - Chronische Bronchitis oder Lungenemphysem
(bei langjähriger Belastung durch Stäube, Gase oder Rauch in Industrie oder Handwerk)
Die Anerkennung dieser Krankheiten als beruflich bedingt eröffnet neue Möglichkeiten für Ansprüche auf finanzielle Unterstützung – ohne dass Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müssen.
Wer kann eine Anerkennung beantragen?
Grundsätzlich jeder, der über einen längeren Zeitraum hinweg beruflich bedingten gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt war und bei dem die oben genannten Krankheitsbilder ärztlich nachgewiesen wurden. Besonders betroffen sind Berufe mit körperlicher Dauerbelastung, wie etwa:
- Handwerker
- Pflegekräfte
- Bauarbeiter
- Industrie- und Lagerarbeiter
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Mit der Anerkennung Ihrer Erkrankung als Berufskrankheit können Sie unter anderem folgende Leistungen geltend machen:
- Monatliche Rentenzahlungen, abhängig vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Kostenübernahme für medizinische Behandlungen und Reha
- Berufliche Wiedereingliederung bei teilweiser Erwerbsminderung
- Anpassungen am Arbeitsplatz zur Erleichterung Ihrer Tätigkeit
All diese Maßnahmen zielen darauf ab, Ihre Lebensqualität und Ihre finanzielle Sicherheit zu verbessern – trotz chronischer oder dauerhafter Beschwerden.
Warum jetzt handeln?
Die neue Regelung eröffnet vielen Betroffenen eine Chance auf Anerkennung, die bisher leer ausgegangen sind. Doch: Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen aktiv werden und die nötigen medizinischen Nachweise sowie eine schlüssige Darstellung Ihrer beruflichen Belastung einreichen.
Und genau hier kommen wir ins Spiel:
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Unsere Leistungen für Sie
- Individuelle Prüfung Ihrer gesundheitlichen und beruflichen Situation
- Begleitung im Antragsprozess zur Anerkennung Ihrer Berufskrankheit
- Rechtliche Unterstützung bei Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft
- Vertretung im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht
Gerade wenn medizinische Gutachten gegen Sie sprechen oder Sie das Gefühl haben, nicht ernst genommen zu werden, lohnt sich der Blick durch erfahrene Augen. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Die neue Regelung zur Anerkennung von Berufskrankheiten ist Ihre Chance auf gerechte Entschädigung. Lassen Sie sich nicht abspeisen – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie unser Expertenwissen aus über 25 Jahren Erfahrung im Medizin- und Sozialrecht.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen - wir sind für Sie da.