Der Aufklärungsfehler ist ein weiterer Bereich im Medizinrecht neben dem Behandlungsfehler, wo eine Arzthaftung greift. Eine Einwilligung vor jedem Eingriff ist zwingend. Das bedeutet, dass ohne eine ausreichende Aufklärung über Risiken oder mögliche Behandlungsalternativen der Patient auch keine richtige Entscheidung über die Behandlung treffen kann.
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Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche bei Aufklärungsfehler
Liegt ein Aufklärungsfehler vor, der auch zu einem Gesundheitsschaden geführt hat, weil die Aufklärung über mögliche Risiken unzureichend war, können Betroffene sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Zu den möglichen Ansprüchen zählen unter anderem das Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und Leiden sowie der Ersatz der Behandlungskosten, die durch den Vorfall entstanden sind. Weiterhin können zusätzliche Kosten, die für Hilfsmittel, Pflege oder durch Verdienstausfall entstehen, gefordert werden. Darüber hinaus können Betroffene Ansprüche auf den Ersatz des Haushaltsführungsschadens sowie auf die Übernahme der Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen stellen, um das Wohnen nach dem Vorfall zu erleichtern. Abschließend besteht auch die Möglichkeit, Kosten zu fordern, die zur Absicherung der Zukunft erforderlich sind, besonders wenn die weitere gesundheitliche Entwicklung ungewiss bleibt.
Arten von Aufklärungsgesprächen
In der Medizin unterscheidet man hauptsächlich zwei Arten von Aufklärungsgesprächen, die für die Einwilligung des Patienten in medizinische Maßnahmen von wichtiger Bedeutung sind. Die erste Art ist die Selbstbestimmungs- oder Eingriffsaufklärung. Dabei wird der Patient über die Natur und den Zweck des geplanten Eingriffs, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie über Alternativen zur vorgeschlagenen Behandlung informiert. Ziel ist es, dem Patienten eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Die zweite Art ist die Sicherungs- oder therapeutische Aufklärung. Diese Form der Aufklärung zielt darauf ab, den Patienten über die Notwendigkeit der Nachsorge, die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln oder die Einnahme von Medikamenten aufzuklären. Sie dient dazu, den Heilungsprozess zu unterstützen und das Risiko von Komplikationen nach einem Eingriff zu minimieren. Beide Arten der Aufklärung sind essenziell, um die Rechte des Patienten zu wahren und eine erfolgreiche medizinische Behandlung zu gewährleisten.
In Fällen von Notfalloperationen, die unverzüglich und zwingend sind, kann die Verpflichtung zur Aufklärung eingeschränkt oder in verkürzter Form erfolgen. Das hängt jeweils von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.
Ärzte sind in der Nachweispflicht über das Aufklärungsgespräch
Ein unterschriebener Aufklärungsbogen seitens des Patienten oder standardisierte Formulare ohne individuelle Anpassung und detaillierte Aufzeichnungen beweisen allein nicht, dass eine ausreichende Aufklärung über die bevorstehende Behandlung stattgefunden hat. Ein Aufklärungsbogen ersetzt somit nicht das persönliche Aufklärungsgespräch. Ärzte sind verpflichtet nachzuweisen, dass der Patient über den Eingriff und mögliche Risiken ausreichend informiert wurde. Mögliche Konsequenzen eines Aufklärungsfehlers ergeben sich nicht nur, wenn die Aufklärung nicht rechtzeitig oder nur unzureichend erfolgte, sondern auch, wenn dem Patienten keine Möglichkeit gegeben wurde, Rückfragen zu stellen, oder wenn Sprachbarrieren die Verständigung zwischen Arzt und Patient erschwerten.
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