Behandlungsfehler bei Geburt oder bereits bei den Vorsorgeuntersuchungen können schwerwiegende Folgen für Mutter und Kind bedeuten. Sie haben einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei der Geburt Ihres Kindes? Wir informieren Sie wann ein Behandlungsfehler vorliegt, über Schadensersatzansprüche und welche Verjährungsfristen es gibt.
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Wann spricht man vom Geburtsfehler
Medizinisch wird von einem Geburtsfehler gesprochen, wenn das Neugeborene einen körperlichen oder geistigen Defekt aufweist. Diese Defekte können genetischer Natur sein oder durch Probleme während des Geburtsprozesses entstehen. Während genetische Defekte niemandem zugeschrieben werden können, resultieren andere Schäden oft aus medizinischen Fehlern. Solche Fehler können die Gesundheit von Mutter und Kind beeinträchtigen und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Rechtlich wird zudem zwischen einem Behandlungsfehler und einem Befunderhebungsfehler unterschieden.
Häufige Behandlungsfehler bei Geburt
Zu den gängigen Komplikationen, die während der Entbindung auftreten können, gehören:
- Sauerstoffmangel: Dieser tritt auf, wenn das Neugeborene während der Geburt nicht genügend Sauerstoff erhält, was zu dauerhaften neurologischen Schäden führen kann. Oft resultiert ein Sauerstoffmangel aus Versäumnissen während der Vorsorgeuntersuchungen oder Fehleinschätzungen während der Geburt.
- Herzprobleme bei Neugeborenen: Die verzögerte Diagnose oder das Übersehen von Herzproblemen kann zu ernsthaften Folgen führen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn solche Probleme trotz vorhandener Symptome oder Risikofaktoren nicht erkannt werden.
- Schulterdystokie: Diese Situation, bei der die Schultern des Babys im Geburtskanal feststecken, erfordert sofortiges Handeln. Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn das medizinische Personal nicht angemessen auf diese Notlage reagiert.
- Fehlerhafte Periduralanästhesie (PDA): Fehler bei der Durchführung einer Epiduralanästhesie können zu Komplikationen wie dauerhaften Nervenschäden oder anderen schwerwiegenden Folgen führen.
Problematik des Befunderhebungsfehlers
Oftmals werden notwendige medizinische Befunde nicht korrekt oder vollständig erhoben, was zu vermeidbaren Verzögerungen in der Behandlung und damit zu langfristigen Gesundheitsschäden führen kann. Der Befunderhebungsfehler hat erhebliche rechtliche Folgen, da er eine Verletzung des gebotenen medizinischen Standards darstellt.
Befunderhebungsfehler während und nach der Geburt sind z.B.:
- Lückenhafte Überwachung während der Geburt
- Unterbrechungen in der CTG-Kontrolle
- Ausbleibende oder verspätete Analyse des fetalen Blutes
Schadensersatz bei Behandlungsfehler bei Geburt
Die Schadensersatzhöhe richtet sich nach der Art des Behandlungsfehlers, ob grob oder einfach. Ansprüche müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Bei Geburtsschäden können Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes Schmerzensgeld und Schadensersatz beanspruchen, sofern ein ärztliches Verschulden nachweisbar ist.
Vorgehen bei einem Behandlungsfehler bei der Geburt
Wenn Sie vermuten, dass bei der Geburt Ihres Kindes ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ist es wichtig, systematisch vorzugehen, um Beweise zu sichern. Beginnen Sie damit, alle relevanten Dokumente zu sammeln, die den Geburtsverlauf und die medizinische Betreuung dokumentieren. Dazu gehören die Patientenakte, das Geburtsprotokoll mit Angaben wie dem pH-Wert des Nabelschnurblutes und dem Apgar-Wert, Berichte von vorangegangenen Untersuchungen, der Mutterpass, Unterlagen des Kinderarztes sowie CTG-Aufzeichnungen und die Aufnahme- sowie Entlassungsberichte des Krankenhauses. Diese Dokumente bilden die Grundlage, um einen möglichen Behandlungsfehler beurteilen und nachweisen zu können.
Rechtsberatung einholen bei Verdacht auf Behandlungsfehler
Bevor Sie Schritte wie das Einreichen einer Strafanzeige unternehmen oder Abfindungsangebote akzeptieren, ist es wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Eine voreilige Entscheidung kann Ihre Möglichkeiten, Schadensersatzforderungen erfolgreich durchzusetzen, beeinträchtigen. Sie haben Fragen? Gerne unterstützen wir Sie in Ihrer Situation. Nutzen Sie das Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs, um Ihre Situation zu bewerten und sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte vollumfänglich wahren.