Die Corona-Pandemie bestimmt unseren Alltag. Das wird sich wohl auch vorerst nicht ändern. Gerade weil wir aktuell mit ihr zu leben lernen müssen, ist es umso wichtiger, dass die dazu erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. So leidig sie auch sein mögen. In Ihrem privaten Umfeld tragen Sie selbst dafür Sorge, das ist klar, doch wie sieht es an Ihrem Arbeitsplatz aus? Hier ist Ihr Arbeitgeber zu Ihrer Fürsorge verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach und resultiert daraus schlussendlich eine Corona-Infektion, können Sie Schadensersatz geltend machen.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Was ist nun diese besagte Fürsorgepflicht? Die Antwort ist relativ simpel. Ihr Arbeitgeber ist vom Gesetz her dazu verpflichtet Sie und alle Ihre Kolleginnen und Kollegen gegen sämtliche Gefahren zu schützen, die Ihre Gesundheit und Ihr Leben am Arbeitsplatz eine Bedrohung darstellen. Daraus resultieren all die Arbeitsschutzbestimmungen, mit denen Sie im Laufe Ihrer Dienstzeit bereits konfrontiert wurden. Manchmal erzeugen sie in uns ein inneres Augenverdrehen. Typisch deutsch, möchte man sagen, aber sie haben alle Ihre Notwendigkeit. In Zeiten dieser Pandemie kommt zu all diesen Bedrohungen noch eine weitere hinzu: das COVID-19 Virus. Also kann Ihr Arbeitgeber natürlich auch im Falle einer Corona-Infektion mit Schadensersatz haftbar gemacht werden.
Ihr Arbeitgeber hat nämlich die Verpflichtung alle geltenden und erforderlichen Maßnahmen zu Ihrem Schutz vor einer Corona-Infektion in seinem Betrieb nicht nur umzusetzen, sondern auch durchzusetzen. Er muss unmittelbar auf die neusten Corona-Bestimmungen der Bundesregierung reagieren und die gängigen Dienstvereinbarungen auf den neusten Stand bringen. Dazu gilt natürlich auch, Ihnen alle notwendigen Mittel zu Ihrem Schutz kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Fürsorgepflicht setzt voraus, dass Ihr Arbeitgeber alles nötige in die Wege leitet eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu verhindern.
Verstoß gegen die Fürsorgepflicht
Sollte es aufgrund seiner mangelhaften Fürsorgepflicht zu einer Corona-Infektion kommen, kann Schadensersatz gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wichtig ist in diesem Fall nur eines: das schuldhaftes Verstoßen seitens Ihres Arbeitgebers.
Gerade die jüngsten Mutanten des Virus sind ansteckender denn je. Aber Ihr Arbeitgeber kann und muss seinen Teil zur Eindämmung des Virus am Arbeitsplatz tun. Naheliegende Beispiele für eine verletzte Fürsorgepflicht sind: nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellte medizinische Materialen, die Verweigerung des gesetzlich garantierten Homeoffice oder ein fahrlässiger Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, die gängige Symptome aufzeigen.
Solche Fahrlässigkeit kann eine Erkrankung an COVID-19 nach sich ziehen. Eine Erkrankung, im schlimmsten Fall sogar Ihren Tod. Natürlich drücken wir Ihnen die Daumen, dass es dazu nicht kommen wird, doch gerade dann sollten Sie bzw. Ihre Angehörigen gewappnet sein, denn bei einer Corona-Infektion kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Der schuldhafte Verstoß gegen die Fürsorgepflicht ist schon bei einem leichten Verlauf Ihrer Corona-Erkrankung zu ahnden. Nicht erst bei Ihrem Tod. Dabei aber erst recht.
Wir unterstützen Sie gerne
Im Falle eines Falles stehen Sie natürlich nicht alleine auf weiter Flur. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Verfügung und unterstützen Sie in allen notwendigen Belangen. Die Prüfung aller möglichen Schadensersatzansprüche ist eines unserer Spezialgebiete. Diese können verschiedenster Natur sein. Am wahrscheinlichsten sprechen wir von der Erstattung der Behandlungskosten oder einer Vergütung des Verdienstausfalls. Im schlimmsten Fall, auch hier müssen wir noch einmal Ihren Tod in Betracht ziehen, geht es um die Kosten Ihrer Beisetzung, sowie dem Unterhalt an Ihre Verbliebenen.
Es gibt keine Kosten, auf denen Sie sitzen bleiben. Ihr Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Corona-Infektion ist rechtlich fundiert und muss geltend gemacht werden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres guten Rechts.
Denn wir kämpfen für Ihre Gesundheit. Für Ihre Recht. Für Sie!