Oft hört man den Spruch: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel“.
An diesem Spruch ist sicher viel wahres dran. Dennoch stellt sich die Frage, warum viele Menschen gar nicht erst den Versuch unternehmen zu ihrem Recht zu kommen.
Beim Defekt des eigenen Autos oder eines Haushaltsgerätes innerhalb der Garantie würde kaum einer auf die Idee kommen, sich ein neues Auto oder einen neuen Kühlschrank zu kaufen, ohne vorher an den Verkäufer herangetreten zu sein und von diesem Ersatz verlangt zu haben.
Aber warum ist gerade im Bereich des Arzthaftungsrechts die Toleranz der Patienten zur Hinnahme auch schwerer Behandlungsfehler so groß?
Sicher spielt hier das Bild des „Halbgottes in weiß“ eine gewisse Rolle. Man zweifelt nicht am Handeln des Arztes, denn dieser weiß ja was er tut.
Leider ist dies nicht immer so. Auch Ärzten passieren Fehler und wenn diese Fehler passieren muss der Arzt dafür gerade stehen – wie auch sonst jeder Hersteller oder Handwerker.
Hinzu kommt sicher auch der Wissensunterschied zwischen Arzt und Patient.
Woher soll der Patient wissen, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt oder nicht. Schließlich haben die wenigsten Patienten ein fundiertes medizinisches Fachwissen.
Gerade hier können wir oft feststellen, dass es sinnvoll ist, sich von seinem Bauchgefühl leiten zu lassen.
Oft haben sich solche anfänglich nur mulmigen Gefühle im Hinblick auf eine Behandlung im Nachhinein als klare Behandlungsfehler erwiesen.
Sollte es Ihnen so gehen, können wir nur an sie appellieren die Sache genauer zu überprüfen. Wir bieten hierfür eine kostenlose Erstberatung an um abschätzen zu können, ob an diesem Gefühl unter Umständen mehr dran ist.
Seien Sie selbst kritischer und nehmen Sie Fehler nicht einfach hin. Man muss sein Recht in die Hand nehmen um überhaupt die Möglichkeit zu haben sein Recht zu bekommen.
Ihr Körper ist mehr wert als ein Auto oder ein Haushaltsgerät. Es lohnt sich also in Bezug auf diesen seine Rechte geltend zu machen.