
Ein Zahnarzt Behandlungsfehler kann ernsthafte gesundheitliche und finanzielle Folgen für Betroffene haben. Anders als bei einer kurzfristigen Unannehmlichkeit handelt es sich bei solchen Fehlern oft um nachhaltige Schädigungen, etwa durch fehlerhafte Wurzelbehandlungen, unpassende Kronen oder Implantate, die Schmerzen verursachen oder gar entfernt werden müssen. In vielen Fällen ist der Gang zum Anwalt für Medizinrecht der einzige Weg, um Schmerzensgeld oder Schadenersatz geltend zu machen – gerade, wenn der Zahnarzt die Verantwortung ablehnt.
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Ein Zahnarzt Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Zahnarzt gegen die allgemein anerkannten fachlichen Standards verstößt und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Es reicht also nicht aus, dass eine Behandlung nicht den gewünschten Erfolg hatte. Entscheidend ist, ob der behandelnde Zahnarzt so gehandelt hat, wie es von einem durchschnittlich qualifizierten Kollegen in einer vergleichbaren Situation zu erwarten gewesen wäre.
Typische Beispiele für einen Zahnarzt Behandlungsfehler sind:
- Ein nicht korrekt eingesetztes Implantat
- Fehlstellungen durch mangelhafte Kieferorthopädie
- Nervenschädigungen durch unsachgemäße Wurzelbehandlungen
- Nicht entfernte Entzündungsherde im Zahn oder Kieferbereich
- Fehlende oder fehlerhafte Aufklärung vor einem Eingriff
Beweislast: Was müssen Betroffene bei einem Zahnarzt Behandlungsfehler nachweisen?
Grundsätzlich liegt die Beweislast bei den Patientinnen und Patienten. Das bedeutet: Sie müssen nachweisen, dass ein Zahnarzt Behandlungsfehler vorliegt und dass dieser Fehler den gesundheitlichen Schaden verursacht hat. Das klingt zunächst entmutigend – doch es gibt Wege, den eigenen Anspruch durchzusetzen.
Zum einen ist die Einsicht in die Patientenakte ein wichtiges Instrument. Diese kann durch einen Rechtsanwalt eingefordert und durch medizinische Gutachter ausgewertet werden. Außerdem kann bei besonders gravierenden Zahnarzt Behandlungsfehlern eine Beweislastumkehr greifen – etwa wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt oder der Zahnarzt wichtige Befunde nicht erhoben oder dokumentiert hat.
Welche Ansprüche bestehen bei einem Behandlungsfehler?
Wurde ein Zahnarzt Behandlungsfehler festgestellt, stehen Betroffenen mehrere Ansprüche zu:
- Schmerzensgeld: Für körperliche und seelische Schmerzen, etwa bei dauerhaftem Kiefer- oder Nervenschaden.
- Schadensersatz: Zum Beispiel für die Kosten einer notwendigen Folgebehandlung bei einem anderen Zahnarzt.
- Verdienstausfall: Wenn durch den Fehler vorübergehend oder dauerhaft nicht gearbeitet werden kann.
- Haushaltsführungsschaden: Bei Einschränkungen im Alltag, insbesondere bei Alleinerziehenden oder älteren Menschen.
- Zukunftsschäden: Wenn langfristige Behandlungen oder Umbaumaßnahmen (z. in der Ernährung oder Zahnhygiene) nötig werden.
Wie lange sind Behandlungsfehler rechtlich verfolgbar?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fehler bekannt wurde oder hätte bekannt werden müssen. In besonders schweren Fällen – etwa bei bewusster Vertuschung oder grober Fahrlässigkeit – kann die Frist verlängert werden.
Wer den Verdacht auf einen Zahnarzt Behandlungsfehler hat, sollte daher nicht zögern: Eine frühzeitige rechtliche Beratung erhöht die Chancen auf Erfolg deutlich. Besonders bei komplexen Fällen – etwa wenn mehrere Zahnärzte involviert waren – kann eine fundierte rechtliche Begleitung entscheidend sein.
Zahnarzt Behandlungsfehler: Tipps für Betroffene
Wenn Sie vermuten, Opfer eines Zahnarzt Behandlungsfehlers geworden zu sein, beachten Sie folgende Schritte:
- Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden: Führen Sie ein Schmerztagebuch und sammeln Sie Fotos oder Unterlagen.
- Fordern Sie Einsicht in Ihre Patientenakte: Sie haben ein Recht darauf!
- Holen Sie eine Zweitmeinung ein: Ein anderer Zahnarzt kann mögliche Fehler unabhängig bewerten.
- Suchen Sie rechtliche Hilfe: Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann den Fall prüfen und Sie kompetent vertreten.
Ein Zahnarzt Behandlungsfehler ist keine Bagatelle – sondern ein Eingriff in Ihre körperliche Unversehrtheit. Deshalb lohnt es sich, für Ihre Rechte einzustehen!
Haben Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler?
Warten Sie nicht zu lange. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich in einem Erstgespräch – persönlich, telefonisch oder online. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Medizinrecht – direkt hier in der Region Regensburg.




