
Urteile von Behandlungsfehler von Zahnärzten zeigen immer wieder, wie schnell aus einer Routinebehandlung ernsthafte gesundheitliche Probleme entstehen können – und wie Gerichte in solchen Fällen entscheiden. Ob schief eingesetzte Implantate, fehlerhafte Wurzelbehandlungen oder unzureichende Aufklärung: Wer nach der Behandlung Beschwerden hat, steht oft vor vielen Fragen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, woran man einen Behandlungsfehler erkennt, welche Rechte Patienten haben und wie echte Urteile Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche besser einzuschätzen.
Was ist ein Behandlungsfehler beim Zahnarzt?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Zahnarzt gegen medizinische Standards verstößt – sei es durch eine falsche Diagnose, mangelhafte Aufklärung oder unsachgemäße Durchführung einer Behandlung. Typische Fälle sind:
- Fehlerhafte Wurzelbehandlungen
- Nicht entfernte Karies trotz Untersuchung
- Falsche Positionierung von Implantaten
- Unnötiges Ziehen gesunder Zähne
- Überkronung ohne ausreichende Indikation
Ein solcher Fehler muss nicht nur nachweisbar sein, sondern auch zu einem gesundheitlichen Schaden führen, damit Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz bestehen.
Behandlungsfehler Zahnarzt Urteile: So urteilen die Gerichte
Gerichtsurteile bieten eine wichtige Orientierung für Betroffene. Immer wieder beschäftigen sich Zivilgerichte mit zahnärztlichen Behandlungsfehlern. Zwei besonders anschauliche Beispiele:
Urteil OLG München: Unbrauchbares Langzeitprovisorium
In einem Fall vor dem Oberlandesgericht München (Az. 3 U 2991/16) wurde eine Zahnärztin zur Rückzahlung der Behandlungskosten sowie zur Zahlung von 1.500 € Schmerzensgeld verurteilt.
Der Grund: Das eingesetzte Langzeitprovisorium hielt nur zwei Monate – es hätte jedoch für eine deutlich längere Zeit dienen sollen. Das Gericht stufte es daher als „unbrauchbar“ ein. Die Patientin bekam Recht: Der Zahnarzt durfte für die mangelhafte Leistung kein Honorar behalten und musste darüber hinaus für den entstandenen Schaden aufkommen.
Dieses Beispiel zeigt, dass Urteile von Behandlungsfehler bei einem Zahnarzt nicht nur bei groben Fehlleistungen greifen, sondern auch bei vermeintlich „kleineren“ Versorgungsproblemen – wenn sie nicht dem medizinischen Standard entsprechen.
Urteil LG Chemnitz: Falsch gesetzte Implantate als Behandlungsfehler
Vor dem Landgericht Chemnitz (Urteil vom 14.06.2019) wurde ein Zahnarzt zur Zahlung von 3.000 € Schmerzensgeld verurteilt.
Der Hintergrund: Zwei Implantate (Zahnregion 25 und 26) wurden zu eng zueinander und mit grenzwertiger Länge gesetzt – ein klarer Verstoß gegen anerkannte Behandlungsstandards. Das Gericht erkannte darin einen echten Behandlungsfehler, der zu Beschwerden bei der Patientin führte.
Auch wenn es sich nicht um einen gravierenden Kunstfehler handelte, war die mangelhafte Implantatsetzung ausreichend für eine Haftung. Die Patientin erhielt damit nicht nur eine finanzielle Entschädigung, sondern auch eine Bestätigung ihrer Beschwerde durch das Gericht.
Dieses Urteil macht deutlich: Behandlungsfehler Zahnarzt Urteile betreffen nicht nur dramatische Fälle – auch fehlerhafte Implantationen können zu einem erfolgreichen Schadensersatzanspruch führen, wenn die fachlichen Standards nicht eingehalten wurden.
Was können betroffene Patienten tun?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei einer zahnärztlichen Behandlung ein Fehler passiert ist, sollten Sie systematisch vorgehen:
1. Patientenakte anfordern
Sie haben das Recht, Ihre vollständige Akte inklusive Röntgenbildern einzusehen. Diese bildet die Grundlage für die Einschätzung eines möglichen Behandlungsfehlers.
2. Zweitmeinung und Gutachten einholen
Ein erfahrener Zahnarzt oder Gutachter kann bewerten, ob die durchgeführte Behandlung dem medizinischen Standard entsprach oder nicht.
3. Rechtliche Unterstützung einholen
Ein Anwalt für Medizinrecht kann die Akten prüfen, eine Strategie entwickeln und die Erfolgsaussichten auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz einschätzen – oft auf Grundlage vergleichbaren Urteilen bei Behandlungsfehler von Zahnärzten.
4. Ansprüche geltend machen
Ist ein Fehler bestätigt, können Sie je nach Fall Folgendes einfordern:
- Schmerzensgeld
- Ersatz für Zahnersatzkosten
- Behandlungskosten für Folgeschäden
- Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden
Beweislast, Verjährung & Erfolgschancen
In den meisten Fällen liegt die Beweislast beim Patienten. Nur bei groben Behandlungsfehlern kann sich die Beweislast umkehren. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre – sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und dessen Ursache erfahren haben.
Wenn Sie also beispielsweise seit 2022 wissen, dass ein Zahnarztfehler vorliegt, haben Sie bis Ende 2025 Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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