
Eine verpfuschte Fettabsaugung ist nicht nur ein kosmetisches, sondern oft auch ein gesundheitliches und psychisches Problem. Wer sich zu einem operativen Eingriff entschließt, erwartet ein ästhetisch zufriedenstellendes Ergebnis. Kommt es jedoch zu ungewollten Folgen wie Dellen, Asymmetrien oder Nervenschäden, steht schnell der Verdacht auf einen Behandlungsfehler im Raum. Doch was tun, wenn eine Fettabsaugung misslingt? Welche Ansprüche haben Sie als Patient? Und wie setzen Sie Ihre Rechte effektiv durch?
Wenn die Fettabsaugung mehr schadet als hilft
Eine Fettabsaugung (Liposuktion) soll Problemzonen modellieren, ist aber trotz ihrer Verbreitung ein operativer Eingriff mit Risiken. Komplikationen wie ungleichmäßige Ergebnisse, Narbenbildung, Entzündungen oder sogar Nervenschäden können nicht nur das Erscheinungsbild beeinträchtigen, sondern auch starke Schmerzen oder dauerhafte Einschränkungen verursachen. In besonders schweren Fällen spricht man von einer verpfuschten Fettabsaugung, bei der medizinisches Fehlverhalten vermutet wird.
Fettabsaugung bei Lipödem – medizinisch notwendig, aber oft problematisch
Bei Patientinnen mit diagnostiziertem Lipödem wird die Fettabsaugung nicht aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt, sondern stellt oft die einzige wirksame Maßnahme zur Linderung von Schmerzen und Mobilitätseinschränkungen dar. Dennoch kommt es auch hier zu Fällen, in denen die Operation schlecht durchgeführt wurde. Eine verpfuschte Fettabsaugung bei Lipödem kann besonders dramatisch sein, da sie nicht nur das kosmetische Ergebnis verfehlt, sondern den medizinischen Zustand sogar verschlechtern kann. In diesen Fällen können Betroffene nicht nur einen Behandlungsfehler geltend machen, sondern auch argumentieren, dass eine medizinisch indizierte Therapie mangelhaft umgesetzt wurde.
Was tun nach einer verpfuschten Fettabsaugung?
Wer betroffen ist, sollte schnell handeln. Zuerst sollten Sie alle medizinischen Unterlagen anfordern und sämtliche Befunde, OP-Berichte und Fotoaufnahmen sichern. Eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung hilft, den Schaden medizinisch zu bewerten. Im nächsten Schritt kann die juristische Aufarbeitung beginnen – oft mit einem kostenfreien Erstgespräch bei einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei.
In vielen Fällen ist nicht nur die Technik mangelhaft, sondern auch die Aufklärung war unzureichend. Wurden Sie über Risiken, Alternativen oder Erfolgswahrscheinlichkeiten der Fettabsaugung nicht korrekt informiert, kann ein sogenannter Aufklärungsfehler vorliegen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zu Aufklärungsfehlern bei Schönheitsoperationen.
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Fettabsaugung
Eine verpfuschte Fettabsaugung kann weitreichende rechtliche Folgen haben. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn die Behandlung grob fehlerhaft war. Bei dauerhaften optischen oder funktionellen Beeinträchtigungen kommt auch ein Anspruch auf Schadensersatz hinzu – etwa für künftige Korrektureingriffe, Verdienstausfall oder psychologische Betreuung.
Besonders wichtig ist die Beweissicherung. Schon ein Gerichtsgutachten kann über Erfolg oder Misserfolg einer Klage entscheiden. Weitere Infos zur Rolle von Gutachtern bei Behandlungsfehlern finden Sie in unserem Beitrag über medizinische Gutachten.
Verpfuschte Fettabsaugung: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt oder die Klinik gegen medizinische Standards verstoßen hat. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass das Fett ungleichmäßig entfernt wurde, Kontraindikationen missachtet oder Hygienevorgaben nicht eingehalten wurden. Auch das Fehlen einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung kann rechtlich relevant sein.
Besonders relevant ist, ob der entstandene Schaden vermeidbar gewesen wäre. In Kombination mit einer mangelhaften Aufklärung oder falschen Technik kann die verpfuschte Fettabsaugung zu einem klaren Haftungsfall werden.
Verpfuschte Fettabsaugung: Ihre Handlungsschritte
- Sichern Sie Beweise: Fotos, Berichte, Kommunikation mit dem Arzt.
- Holen Sie eine Zweitmeinung ein: am besten von einem unabhängigen plastischen Chirurgen.
- Rechtliche Prüfung: Lassen Sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen, ob ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler vorliegt.
- Klage oder Vergleich: Je nach Sachlage kann ein gerichtliches Verfahren oder eine gütliche Einigung folgen.
Eine fundierte Einschätzung, ob und wie Schadensersatz durchsetzbar ist, erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.
Sie sind Opfer einer verpfuschten Fettabsaugung? Lassen Sie sich nicht abspeisen! Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung – kompetent, ehrlich und mit langjähriger Erfahrung im Medizinrecht. Gemeinsam prüfen wir Ihre Ansprüche und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.