
Für viele Lipödem-Betroffene bedeutet eine Liposuktion mehr Lebensqualität, weniger Schmerzen und ein neues Körpergefühl. Doch was passiert, wenn genau dieser Eingriff nicht wie geplant verläuft – oder sogar zu neuen gesundheitlichen Problemen führt? Wenn die Fettabsaugung misslungen ist, kann das mehr als nur enttäuschend sein – es kann ein Fall für das Medizinrecht sein.
Wenn die Liposuktion zur Belastung wird
Die Liposuktion beim Lipödem ist ein komplexer Eingriff, der weit mehr bedeutet als ein kosmetischer Eingriff zur Fettentfernung. Wird dieser nicht nach medizinischem Standard durchgeführt, kann es zu schwerwiegenden Schäden kommen. Dazu zählen Nervenschädigungen, ungleichmäßige Ergebnisse, übermäßiger Gewebeverlust oder Entzündungen. In manchen Fällen kommt es sogar zu chronischen Schmerzen oder irreversiblen Funktionseinschränkungen.
Fühlen Sie sich nach Ihrer Fettabsaugung schlechter als vorher oder haben Sie das Gefühl, dass etwas grundlegend schiefgelaufen ist? Dann lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
Liegt ein Behandlungsfehler vor?
Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn von der medizinischen Sorgfaltspflicht abgewichen wurde. Das kann bedeuten:
- Der Eingriff wurde ohne vollständige Diagnose durchgeführt (z. B. keine Abklärung des Lipödem-Stadiums).
- Es fand keine ausreichende Aufklärung über Risiken und Alternativen statt.
- Technische Fehler während der OP führten zu Schäden.
- Die Nachsorge war mangelhaft oder wurde gar nicht angeboten.
Gerade beim Lipödem ist ein sensibler Umgang gefragt. Häufig berichten Betroffene, dass ihre Beschwerden nach der OP nicht ernst genommen wurden – oder ihnen sogar unterstellt wurde, sie seien selbst schuld am Ergebnis. Doch Sie sind nicht machtlos!
Beweislastumkehr: Ihre Chance bei groben Fehlern
Wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt, kann es zu einer sogenannten Beweislastumkehr kommen. Das bedeutet: Nicht Sie müssen nachweisen, dass die Operation falsch war – der Arzt muss beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat. Das verschafft Ihnen einen klaren Vorteil bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Wie erkenne ich einen Behandlungsfehler nach Fettabsaugung?
Folgende Anzeichen deuten auf einen möglichen Fehler hin:
- Sie wurden nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt.
- Es traten Komplikationen auf, die auf fehlerhafte Technik oder Nachlässigkeit hinweisen.
- Die Beschwerden (z. B. Schmerzen, Lymphstau, Taubheitsgefühl) sind nach der OP schlimmer geworden.
- Die behandelnde Klinik verweigert Einsicht in Ihre Patientenakte.
Wenn Sie sich unsicher sind: Holen Sie eine unabhängige Einschätzung ein – z. B. durch ein medizinisches Gutachten oder eine ärztliche Zweitmeinung.
Schritt für Schritt: So sichern Sie Ihre Rechte
- Sammeln Sie alle Unterlagen: OP-Berichte, Arztbriefe, Fotos, Kommunikation mit der Klinik.
- Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden: am besten mit Datum und Verlauf.
- Holen Sie sich rechtliche Unterstützung: Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt – kostenlos und unverbindlich.
- Ergreifen Sie rechtzeitig rechtliche Schritte: Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre – entscheidend ist, wann Sie vom Schaden erfahren haben.
Unser Tipp: Nicht zögern – handeln!
Gerade bei einer misslungenen Fettabsaugung im Zusammenhang mit einem Lipödem ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Oft stehen hinter einer mangelhaften OP nicht nur persönliche Enttäuschung und Schmerzen, sondern auch hohe Folgekosten – etwa für Nachbehandlungen, Reha oder Hilfsmittel. Diese Ausgaben sollten nicht an Ihnen hängen bleiben.
Sie sind nicht allein – wir sind an Ihrer Seite
Wir verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Medizinrecht und kennen die Besonderheiten von Lipödem-Fällen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Klarheit zu gewinnen – diskret, vertraulich und engagiert.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern – wir setzen uns für Ihre Rechte ein!