Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn ein Arzt gesundheitliche Informationen falsch deutet und dadurch die nötige Behandlung nicht durchführt. Wenn aber der Patient trotz einer solchen falschen Diagnose richtig und ohne Schaden behandelt wird, ist der Fehler als vertretbar anzusehen und eine Arzthaftung ist ausgeschlossen. Falls jedoch der Arzt bei der Diagnose medizinische Standards oder die nötige Sorgfalt nicht beachtet und der Patient dadurch gesundheitlich beeinträchtigt wird, kann der Patient Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen.
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Schmerzensgeld und Schadenersatz bei Diagnosefehler
Um Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen eines Diagnosefehlers zu erhalten, muss der Patient nachweisen, dass ein solcher Fehler vorliegt. Betroffene sollten daher nicht nur ihre Patientenakte, sondern auch eine ärztliche Zweitmeinung vorlegen. Bei Verdacht auf einen Diagnosefehler ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand einzuholen. Neben der ärztlichen Zweitmeinung können weitere Schritte, wie das Beauftragen spezialisierter Gutachter, sinnvoll sein. Bei einem besonders schwerwiegenden Diagnosefehler kann sich die Beweislast umkehren, sodass der Arzt nachweisen muss, keinen Fehler begangen zu haben. Um Schmerzensgeld und Schadenersatz zu fordern, müssen neben dem Diagnosefehler weitere Bedingungen erfüllt sein: Der Patient muss gesundheitliche Schäden oder Folgeschäden erlitten haben, und der Anspruch auf Entschädigung darf noch nicht verjährt sein. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, beginnend in dem Jahr, zu dem der Patient von dem Schaden Kenntnis erlangt. Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine Verjährung verlängern können.
Befunderhebungsfehler oder Diagnosefehler
Ein Befunderhebungsfehler unterscheidet sich von einem Diagnosefehler, obwohl beide eng miteinander verbunden sind. Ein Befunderhebungsfehler tritt auf, wenn ein Arzt es versäumt, notwendige Untersuchungen durchzuführen oder erhobene Befunde korrekt zu interpretieren, was zu einer falschen oder verspäteten Diagnose führen kann. Ein Diagnosefehler hingegen bezieht sich direkt auf die falsche Beurteilung des Gesundheitszustandes eines Patienten, nachdem alle notwendigen Daten und Befunde eingeholt wurden. Beide Fehler können gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten haben, da sie eine angemessene und rechtzeitige Behandlung verhindern. Sowohl Befunderhebungs- als auch Diagnosefehler Grundlagen für Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz bilden, falls der Patient dadurch Schaden erleidet.
Haben Sie den Verdacht, dass bei Ihnen ein Diagnose- oder Befunderhebungsfehler vorliegt? Erleiden Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen oder langfristige Schäden aufgrund einer Fehldiagnose? Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte wahren. Wir stehen Ihnen zur Seite! Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. Wir bieten Ihnen eine detaillierte Beratung zu Ihren rechtlichen Optionen.