Dulden Sie keinen Arztfehler, der Ihre Gesundheit nachhaltig belastet. Bei einer Behandlung schenken Sie Ihrem Arzt vollstes Vertrauen. Darum liegt es in seiner Verantwortung, sich professionell um Sie zu kümmern und Ihnen die bestmögliche Chance auf Genesung zu geben. Ein Behandlungsfehler kann Ihrer Gesundheit unnötig oder sogar langfristig schaden. Diese Unachtsamkeit müssen Sie keineswegs in Kauf nehmen. Bei einem fahrlässigen Verstoß gegen Vorschriften sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, um Ihre Rechte als Patient erfolgreich durchzusetzen. Wenn Sie trotz Behandlung noch über Schmerzen klagen oder mit Einschränkungen zu kämpfen haben, liegt die Vermutung nahe, dass Fehler gemacht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, wie gravierend diese sind.
Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut
Nicht immer ist ein Arztfehler offensichtlich. Als Patient fehlen Ihnen meist die notwendigen Kenntnisse, um eine falsche Behandlung oder Vorgehensweise zu erkennen. Haben Sie nach einer Operation ungewohnte Schmerzen, sollten Sie den Fall von einem Experten überprüfen lassen. Denn die daraus entstehenden Einschränkungen können eine langfristige Arbeitsunfähigkeit bedeuten. Beziehen Sie dann Krankengeld, stellt das für Sie eine finanzielle Belastung dar, die hätte verhindert werden können. In den schlimmsten Fällen ist die Bedrohung der eigenen Existenz das Ergebnis eines Arztfehlers. Ein Behandlungsfehler gibt Ihnen das Recht auf Schadensersatz, zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld. Wir von Ihrer Kanzlei Glufke-Böhm überprüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen, und helfen Ihnen dabei, diese geltend zu machen. Bei der Berechnung des Schmerzensgelds steht nicht nur der körperliche Schaden im Vordergrund. Wir bewerten auch die psychische Belastung, die negativen Veränderungen Ihres Alltags sowie Einschränkungen in Ihrer zukünftigen Lebensführung. Der Fehler eines Arztes erfolgt nicht zwangsläufig bei Operationen. Er geschieht in manchen Fällen bei der Aufklärung eines Patienten, aber auch bei der Erstellung eines Wiedereingliederungsplans oder bei der Einstellung von Medikamenten. Wir empfehlen Ihnen eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt. Sowohl bei eindeutigen Arztfehlern, die bspw. eine Querschnittslähmung herbeiführen, als auch bei subtilen, die womöglich eine allergische Reaktion hervorrufen. Sie sind nicht gezwungen, diese Folgen hinzunehmen.
Glufke-Böhm hilft Ihnen zu Ihrem Recht
Im Medizinrecht ist das Patientenrecht das, was Ihr höchstes Gut zu schützen gedenkt: Ihre Gesundheit. Dazu zählt unter anderem das Recht auf Information und Aufklärung. Jeder Arzt ist dazu verpflichtet, seinen Patienten bezüglich einer Untersuchung und Behandlung genau aufzuklären. Sie haben das Recht darauf, die Risiken und Kosten zu kennen, um dementsprechend entscheiden zu können. Bezüglich der Patientenakten muss Ihnen stets Einsicht gewährt werden. Zugleich ist ein Arzt zu einer lückenlosen Dokumentation gezwungen. Ein Arztfehler, der aus der Verletzung besagter Rechte und Pflichten entsteht, stellt für Ihre Gesundheit und somit für Ihre Zukunft eine Bedrohung dar. Die beiden Rechtsanwältinnen von Glufke-Böhm helfen Ihnen zu Ihrem Recht als Patient bei Arztfehlern.
Kostenlose Ersteinschätzung bei Arztfehler
Im Medizinrecht greifen wir sowohl auf langjährige Erfahrung als auch auf unsere Fachkompetenz zurück. Wir setzen auf eine strukturierte Vorgehensweise und helfen Ihnen bei einem Arztfehler von der Prüfung bis Einigung. Unsere Rechtsanwälte hören Ihnen genau zu, bevor sie handeln. Nutzen Sie die Chance auf eine kostenlose Ersteinschätzung. Gemeinsam ermitteln wir Ihre Erfolgsaussichten und führen eine individuelle Prüfung Ihres Falls durch. Unser fundiertes Wissen im Medizinrecht verhilft Ihnen zu einem fairen Urteil. Vor allem wenn Sie Unsicherheit verspüren, sollten Sie nicht zögern, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.