Bei Ärztepfusch empfiehlt es sich, einen versierten Anwalt an der Seite zu haben. Um seine Rechte erfolgreich durchzusetzen und nicht in finanzielle Not zu geraten muss man sich in diesem juristischen Bereich sehr gut auskennen.
Auch Ärzte machen Fehler, doch sobald sie nachlässig werden und pfuschen, bringen sie unnötig Ihre Gesundheit in Gefahr. Als Opfer mögen Sie im ersten Moment eingeschüchtert und hilflos sein. Doch wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Bei der Fachanwaltskanzlei Glufke-Böhm & Partner stehen Ihre Rechte als Patient an oberster Stelle. Geben Sie sich nicht damit zufrieden, unter den Konsequenzen zu leiden, die jemand wegen Leichtsinn oder sogar aus Bequemlichkeit verursacht hat.
Ihre Rechte bei Ärztepfusch
Sie müssen es als Patient nicht einfach hinnehmen, sollte Ihr Arzt eine unzureichende Aufklärung leisten, Ihre Pflege und Betreuung vernachlässigen oder zu spät auf Komplikationen reagieren. All diese Nachlässigkeiten haben Folgen, die Ihrer Gesundheit schaden. Und das nicht selten auch langfristig. Nach einem Behandlungsfehler stehen Ihnen gewisse Schadensersatzansprüche zu, ebenso Schmerzensgeld oder eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Das gilt genauso für fahrlässige Mängel bei zahnmedizinischen Behandlungen. Je nach Schweregrad des Fehlers benötigen Sie gewisse Heil- und Hilfsmittel, die irgendwie finanziert werden müssen. Als Patient besitzen Sie Rechte, die wir für Sie erfolgreich durchsetzen.
Gesundheitliche Folgen und finanzielle Not
Wenn Ärzte pfuschen, hat das für Sie als Patient oft schwerwiegende Konsequenzen. Bei hochgradigem Ärztepfusch sprechen wir nicht nur von der Gefährdung Ihrer Gesundheit, sondern davon, dass Ihr Leben bedroht ist. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung ist traumatisierend genug. Fehler vonseiten der Ärzteschaft oder in der Pflege können Sie in eine finanzielle Not stürzen. Als Anwalt für Ärztepfusch besitzen wir die notwendige Erfahrung, Sie aus dieser problematischen Situation zu befreien. Wir von Glufke-Böhm & Partner legen den Fokus auf Ihre rechtlichen Ansprüche, auf die Vorbereitung von Anträgen und die entsprechende Leistungserbringung, während Sie sich gänzlich auf Ihre Genesung konzentrieren. Auch wenn es um Ihre Angehörigen geht, sollten Fehler in der Pflege und Betreuung sowie verzögerte Reanimationsmaßnahmen, unterlassene Hygienevorschriften und falsch gesetzte Implantate nicht leichtfertig abgetan werden. All diese Folgen bringen langfristige Kosten und mentale Belastung mit sich. Gewiss möchten Sie deren oder gar Ihr eigenes Erspartes nicht wegen eines Ärztepfuschs in die Hand nehmen. Durch uns erhalten Sie Lösungen, um Gerechtigkeit erlangen und in angemessenem Maß eine Entschädigung zu erhalten.
Anwalt bei Ärztepfusch: Glufke-Böhm & Partner
Als Fachanwälte für Medizinrecht besitzen wir im Falle eines Ärztepfuschs die notwendige Kompetenz, um Sie umfassend zu beraten und zu vertreten. Hierfür führen wir eine professionelle Prüfung durch und kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte. Dabei sollten Sie wissen, dass nicht immer der gerichtliche Weg der geeignetste ist. Unser Team bietet zwei Mediatoren, die für eine außergerichtliche Streitbeilegung sorgen kann. Diese ist oftmals schonender für alle Beteiligten und erzielt eine höhere Zufriedenheit. Damit möchten wir Ihnen die bestmögliche Lösung bieten. Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen wir mit dieser selbstständig Kontakt auf. Sollten Sie nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um sich einen Rechtsbeistand zu leisten, unterstützen wir Sie gerne bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe. Neben der Kostenfrage legen Sie selbst fest, inwiefern Sie in die Entwicklung eines Verfahrens eingebunden werden möchten. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu entlasten.