Wer hat nicht schon Antibiotika verordnet bekommen?Die meisten Patienten machen sich über diesbezügliche Risiken und Nebenwirkungen gar keine Gedanken. Leider oftmals auch Ärzte nicht. Anders ist es nicht zu erklären, dass immer wieder sog. Chinolone und Fluorchinolone ver-schrieben werden, obwohl diese nicht bedenkenlos eingesetzt werden dürfen.Ihre Namen sind bekannt: Ciprofloxacin, Levofloxacin , Moxifloxacin, Norfloxacin und Oflo-xacin.Bereits 2018 stellte die Arzneimittelbehörde EMA schwerwiegende, die Lebensqualität be-einträchtigende und potentiell dauerhafte Nebenwirkungen, insbesondre an den Sehnen, Muskeln , Gelenken und am Nervensystem im Zusammenhang mit der Arzneimittelgruppe der Fluorchinolone und Chinolone fest.Die schweren Nebenwirkungen umfassen dabei Entzündungen oder Risse der Sehnen, Mus-kelschmerzen oder Muskelschwäche, Gelenkschmerzen oder Gelenkschwellungen, Schwie-rigkeiten beim Gehen, Gefühle von Nadelstichen oder Kribbeln, brennende Schmerzen, Mü-digkeit, Depressionen, Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Probleme beim Sehen oder Hö-ren sowie einen veränderten Geschmacks- oder Geruchssinn. Infolgedessen ruhen Arzneimittelzulassungen mit den Wirkstoffen Cinoxacin, Flumequin, Nali-dinsäure und Pipemidinsäure. Der Anwendungsbereich der fluorchinolonhaltigen Antibiotika wurde eingeschränkt. Diese dürfen nun nicht angewendet werden– zur Behandlung von Infektionen, die auch ohne Behandlung abklingen oder die nicht schwerwiegend sind (z.B. Halsentzündungen)– zur Behandlung von nicht-bakteriell verursachten Infektionen– zur Vorbeugung der Reisediarrhöe oder wiederkehrenden Infektionen der unteren Harnwege (solche, die nicht über die Blase hinausgehen)– zur Behandlung leichter bis mittelschwerer Infektionen, es sei denn, andere Antibiotika die üblicherweise zur Behandlung dieser Infektionen empfohlen werden, können nicht angewendet werden. Generell vermieden werden soll die Anwendung von Fluorchinolonen bei Patienten, bei denen vormals schwere Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Fluorchino-lonen oder Chinolonen aufgetreten sind. Besondere Vorsicht ist geboten bei älteren Patienten, bei Patienten mit Nierenfunktions-störungen und bei Patienten, die eine Organtransplantation hatten.Ebenso vermieden werden soll die Anwendung im Zusammenhang mit Kortikosteroiden. Verordnet Ihnen der Arzt ohne Indikation entsprechende Antibiotika und kommt es zu ei-nem Gesundheitsschaden hierdurch, kann Ihnen Schmerzensgeld und Schadensersatz zu-stehen, darunter Ersatz des Verdienstausfalls und Haushaltsführungsschaden.Ebenso können sich Ansprüche aus Aufklärungsmängeln ergeben. Sprechen Sie mit uns… wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Denn wir kämpfen für Ihre Gesundheit. Für Ihr Recht. Für Sie! Ähnliche BeiträgeAbrieb Hüftprothese: Hersteller haftet4. Juni 2024Abrieb der Hüftprothese: Hersteller haftetMehr dazumedizinisches gutachten29. Februar 2024Medizinische Gutachten: Zeigen Sie dem Gutachter die rote KarteMehr dazuBefunderhebungsfehler: Das können Sie tun!5. Dezember 2023Befunderhebungsfehler: Das können Sie tun!Mehr dazu