
„Die Patienten kommen zu spät. So weit fortgeschrittene Krankheitsverläufe haben wir schon lange nicht mehr gesehen. Da können wir oftmals nichts mehr machen“, so ein Chirurg zu den Folgen der im Zuge der Covid-Maßnahmen verschobenen Behandlungen und Operationen.
Damit ist klar: Opfer der Pandemie sind nicht nur die Corona-Erkrankten, sondern auch jene, deren Diagnostik, Behandlungen und Eingriffe von Ärzten und Kliniken zurück-gestellt wurden.
Zwar hatten das Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden den Kranken-häusern empfohlen, planbare Operationen zu verschieben, um Betten frei zu halten. Was sich so nüchtern liest, entwickelte sich für nicht wenige Patienten zur Tragödie.
Während man zunächst v.a. an Schönheits-OPs und bestimmte orthopädische Eingriffe dachte, wurden immer weitere Patienten auf das „Wartegleis“ geschoben. Selbst onkologische Abteilungen fuhren im Notbetrieb!
Die Folge: Zu spät erkannte Krebserkrankungen, zu spät operierte Tumore mit nun-mehr bereits entwickelter Metastasierung, nur noch geringe oder gar keine Heilungs-chancen mehr.
Ein rechtzeitiger Bypass hätte einen Herzinfarkt verhindert, eine frühzeitige Diagnose und Therapie einen Schlaganfall, eine rascher Gefäßeingriff eine Amputation.
Zudem sind auch planbare Eingriffe nicht unbegrenzt verschiebbar: Der ungebremste Verschleiß von Knie oder Hüfte erfordert nunmehr einen großen Eingriff, wo bei rechtzeitiger OP ein kleiner genügt hätte. Außerdem leidet der unbehandelte Patient länger unter Schmerzen.
Auch während einer Pandemie ist jeder Arzt verpflichtet, Patienten nach dem zu dem Zeitpunkt der Behandlung anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft zu behandeln.
Eine Verschiebung darf nur dann erfolgen, wenn diese medizinisch vertretbar ist. Hie-ran fehlt es immer dann, wenn die Verzögerung irreversible oder erhebliche Schäden für den Patienten nach sich ziehen würde.
Behandlungsverzögerungen, die zu Gesundheitsschäden bei Patienten geführt haben, können Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche (Verdienstausfall, Haushalts-führungsschaden etc.) begründen.