Die Killerkeime kommen! Dieser Satz liest sich wie die dystopische Schlagzeile einer x-beliebigen Boulevard-Zeitschrift. Aber es erregt Aufmerksamkeit auf ein brennendes Thema. Die Ergebnisse einer aktuellen Studie zeigen, dass Multiresistente Erreger auf dem Vormarsch sind. Infektionen, die medikamentös kaum behandelbar sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod führen können. In Anbetracht dieser Tatsache ist das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs Gold wert. Bei einer Krankenhausinfektion sollen die Patientenrechte künftig mehr gestärkt werden.
Todesursache Antibiotikaresistenz
Im Jahr 2019 sind weltweit nahezu 1,2 Millionen Menschen unmittelbar durch eine Infektion mit Multiresistenten Erregern verstorben. Bei weiteren 3,68 Millionen Toten sind antibiotikaresistente Keime zumindest mitverantwortlich für das Ableben der Personen. Diese Zahlen sind beileibe keine Lappalie, denn damit gehören Antibiotikaresistenzen zu den häufigsten Todesursachen der Welt. Dabei sind besonders die Personen gefährdet, die mit einem geschwächten Immun- oder Abwehrsystem im Krankenhaus liegen. Umso wichtiger, dass Patientenrechte bei Krankenhausinfektionen immer weiter in den Fokus rücken.
Hochrechnungen früherer Jahre sind davon ausgegangen, dass diese Killerkeime bis 2050 jährlich ungefähr 10 Millionen Menschen weltweit töten werden. Leider erweist sich diese Schätzung inzwischen als utopisch. Jüngere Studien gehen davon aus, dass dieser Wert deutlich früher erreicht werden wird.
Notwendige Hygienestandards
Da im Falle einer Antibiotikaresistenz alle Arten von Keimen, sogar körpereigene, eine fatale Wirkung zeigen, ist die Einhaltung hoher Hygienestandards in Krankenhäusern zwangsläufig erforderlich. Keime gelangen über Wunden in die Blutbahn, breiten sich immer weiter aus und lassen Infektionen entstehen, gegen die kein Medikament mehr wirkt. Für den Patienten besteht absolute Lebensgefahr. Selbst behandelbare Infektionen führen oft zu schweren Gesundheitsschäden. Unachtsamkeit in der Hygiene sind treibende Kräfte dieser Infektionsherde und in vielen Fällen leider Menschengemacht. Krankenhausinfektionen müssen patientenrechtlich geltend gemacht werden können.
Genau bei den Hygienebestimmungen setzt eine Haftung von Krankenhäusern und Ärzten an, deren Patienten eine Infektion erleiden, hieran schwer erkranken oder gar versterben.
Das Infektionsschutzgesetz ist an dieser Stelle eindeutig: Krankenhäuser haben die ausdrückliche Aufgabe alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen um Infektionen Ihrer Patientinnen und Patienten mit Krankenhauskeimen zu vermeiden.
Ihre Rechte als Betroffener
Der Bundesgerichtshof stärkt glücklicherweise inzwischen zunehmend die Rechte Betroffener. In punkto Patientenrechte bei Krankenhausinfektionen ist eine Trendwende zu erkennen, die die Beweislast seitens der Patientinnen und Patienten minimiert. Stattdessen werden Anforderungen an Kliniken und Praxen geschärft.
• Nicht der Betroffene hat das Verschulden zu belegen, sondern die behandelnde Person muss es widerlegen, sofern feststeht, dass sich mit der Infektion ein aus dem Bereich der Klinik oder Praxis stammendes voll beherrschbares Risiko verwirklicht hat.
(Beispiel: eine Arzthelferin mit Heuschnupfen oder Erkältung assistierte bei einem Eingriff.)
• Ein Haftungsanspruch besteht, sollten die offiziellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts nicht eingehalten werden.
(Beispiel: ein Patient wird nach einer Operation im selben Zimmer wie ein Patient mit infizierter Wunde untergebracht und erleidet dadurch selbst eine Infektion)
• Der Vortrag eines Patienten darf sich auf einen Vortrag beschränken, der auf ein fehlerhaftes Verhalten der Klinik oder Praxis aufgrund der erlittenen Infektion vermuten lässt.
(Beispiel: eine Patientin erleidet nach einer Unterleibs-OP eine Infektion und bemängelt dabei die schlechte Hygiene ihres Krankenzimmers, wie Schimmel in der Dusche.)
Sie sehen selbst, dass im Falle einer Krankenhausinfektion die Patientenrechte sich weit zugunsten der Betroffenen halten. Die Darlegungslast der Patienten darf nicht überspannt werden. Stattdessen hat die Seite der Behandelnden die Pflicht die Organisation und Einhaltung eigener Hygienemaßnahmen nachzuweisen und zu belegen. Und zudem obliegt den Gerichten eine gesteigerte Pflicht zur Aufklärung aller Sachverhalte.
Wir unterstützen Sie gerne
Patientenrechte bei Krankenhausinfektionen mit den Killerkeimen existieren. Doch sie lösen sich nicht von selbst ein. Jedes gute Recht muss eingeklagt werden. Sie sind an einer Infektion erkrankt oder Angehörige sogar an einer solchen verstorben? Natürlich haben Sie selbst in einer solchen Situation genug um die Ohren. Geben Sie Ihren Fall also in unsere sicheren Hände.
Wir klären die Sachlage und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, angefangen von Schmerzensgeld bis hin zu Verdienstausfall, Pflegekosten und, im schlimmsten Fall, den Kosten einer Beisetzung.
Denn wir kämpfen für Ihre Gesundheit. Für Ihr Recht. Für Sie!