Das Corona-Virus stellt eine Ausnahmesituation dar, wie wir sie so noch nicht erlebt haben.
Scheinbar jeden Tag werden wir mit neuen Handlungsvorgaben, Verordnungen und Gesetzes-änderungen konfrontiert.
Zudem gewinnen Gesetze an Bedeutung, wie das Infektionsschutzgesetz, dessen Regelungen bislang weitgehend unbekannt waren.
Als Medizinrechtskanzlei sind wir mit der Corona-Thematik besonders eng befasst.
Wir haben deshalb ein Spezial zusammengestellt, das Ihnen Ihre Fragen rund um Corona u.a. zu den Themen Arbeitsplatz, Schadensersatz bei Ansteckung, Schadensersatz wegen Betriebsschließungen, Änderungen bei Heil- und Hilfsmittelversorgung sowie Pflegeein-stufung aber auch Durchsetzung erforderlicher Behandlungen beantwortet.
Soweit Sie mit dem Corona-Virus infiziert wurden oder durch das Corona-Virus einen Schaden erlitten haben und Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per Mail: info@kanzlei-glufke-boehm.de