⸻ ZAHNMEDIZINRECHT
Rechtsanwalt Zahnmedizinrecht
Behandlungsfehler in der Zahnmedizin sind ein häufiger und meist auch schmerzhafter Grund für Streitigkeiten im Nachgang einer Behandlung. In einem solch unglücklichen Fall greift das Zahnmedizinrecht, genauer auch zahnärztliches Haftungsrecht genannt. In unserer Kanzlei für Zahnmedizinrecht beraten wir Sie deshalb mit über 25 Jahren Erfahrung in diesem Bereich und einem Gespür für die Situation. Denn die eigene gesundheitliche Situation oder die Betreuung betroffener Angehöriger trübt sehr oft die juristische Wahrnehmung und macht behördlich gebotene Aufgaben unmöglich. Wir beraten Sie gerne, unterstützen Sie und verhandeln in den entsprechenden Verfahren für Ihr Recht.
⸻ UNSERE LEISTUNGEN
Ausführliche Beratung
Als Anwälte für Zahnmedizinrecht beraten wir Patienten und Patientinnen, die aufgrund eines Behandlungsfehlers Schadenersatzanspruch erheben. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen als Rechtsanwalt für Zahnmedizinrecht an:
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Diagnose-, Behandlungs- und Therapiefehlern
- Aufklärungsversäumnisse
- Dokumentationsfehler
- Rückforderung überhöhter Zahnarztkosten
- Sonstige Pflichtverstöße
⸻ GLUFKE-BÖHM & PARTNER
Recht zur Nachbesserung
Sie sollten für Ihre anstehende rechtliche Situation gewappnet sein. Aus diesem Grund setzen wir bei den auftretenden Beschwerden an und gehen detailliert alle getroffenen Maßnahmen des Zahnarztes oder der Zahnärztin durch. Wo liegen mögliche Behandlungsfehler? Oder wieso wurde so gearbeitet, wie es im Endeffekt wurde?
In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen mit einem Netzwerk an zahnmedizinischen und kieferchirurgischen Beratern und Beraterinnen zur Seite. So lassen sich die möglichen Behandlungsfehler genau analysieren. Außerdem erspart es Ihnen ein teures Privatgutachten. Daraufhin fällen wir gemeinsam die Entscheidung für oder gegen eine Klage.
Ein wichtiger Punkt, den man in der emotionalen Lage und der möglicherweise fehlenden Rechtssicht vergisst, ist das Recht zur Nachbesserung. Ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin haben somit nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung. Als Patient oder Patientin müssen Sie ihm/ihr dieses Recht auch einräumen. Besteht anschließend immer noch ein Problem oder konnte sich bei der Nachbesserung nicht geeinigt werden, kann vor Gericht gezogen werden.
Langjährige berufliche Erfahrungen in genau diesem speziellen Bereich des Zahnmedizinrechts werden einzelfallgerecht so eingesetzt, dass das jeweils beste Ergebnis für den Mandanten oder die Mandantin erzielt wird.
⸻ 25 JAHRE ERFAHRUNG
Ihre Anwälte für Zahnmedizinrecht
Als Leidtragender oder Leidtragende eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers benötigen Sie nicht nur fachliche Unterstützung. Bei uns steht mindestens ebenbürtig auch die emotionale Unterstützung im Mittelpunkt. Denn gerade in Situationen, in denen man selbst oder enge Angehörige betroffen sind, verliert man schnell den bestmöglichen objektiven Blick. Aufgrund unserer Erfahrung im Zahnmedizinrecht möchten wir Ihnen bereits nach der ersten detaillierten Analyse eine realistische Erfolgsaussicht geben. Das lässt Sie dank unserer objektiven Meinung einschätzen, wie sich ein möglicher Prozess gestalten kann und ob der Aufwand, der betrieben werden muss, einem möglichen Ergebnis sinnvoll gegenübersteht. Darüber hinaus prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin von Ihnen verlangen kann, Nachbesserungen durchzuführen. Hier kann es in speziellen Fällen bereits möglich sein, diese zu verwehren und den Behandlungsvertrag zu kündigen. Seit mehr als 25 Jahren bereiten wir Klienten und Klientinnen im Bereich des Medizin- und Versicherungsrechts. Dabei sind wir ausschließlich auf Patientenseite tätig. Profitieren Sie von dieser Erfahrung und der damit einhergehenden Ruhe, wenn es um anstehende Prozesse geht. Wir möchten Sie nicht nur fachlich und interessensgerecht beraten, sondern Sie auch emotional unterstützen. Bei Arzthaftungsfragen aufgrund von Behandlungsfehlern sind Sie bei uns also genau richtig. Rufen Sie uns gerne und jederzeit ganz unverbindlich an. Wir nehmen uns Zeit für Sie und klären bereits im ersten Gespräch, ob Sie bei uns richtig sind oder ob es ein Problem ist, das nicht dem Zahnmedizinrecht angehört.