⸻ SOZIALRECHT
Ihr Anwalt für Sozialrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht gehört die Bearbeitung folgender Bereiche des Sozialrechts zu unserer Kernkompetenz:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Festsetzung des GdB und Zuerkennung von Merkzeichen
Wer einen Unfall erleidet, von einem Behandlungsfehler betroffen ist oder aus sonstigen Gründen unter Gesundheitsstörungen leidet, kommt an diesen Gebieten der Sozialgesetzbücher nicht vorbei.
Egal ob die Durchsetzung von Krankengeld oder einer Rente wegen Erwerbsminderung, die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder die Zuerkennung der Schwerbehinderung – hier zeigt sich der Vorteil unserer fundierten medizinischen Kenntnisse. Da uns Ihre Absicherung gerade im Krankheitsfall wichtig ist, beraten wir Sie zu Ihren möglichen Ansprüchen, bereiten Anträge bestmöglich vor und kämpfen um deren Durchsetzung vor Gericht.
KRANKENVERSICHERUNG & RENTE
Rente wegen Erwerbsminderung, Durchsetzung von Krankengeldzahlungen oder Reha?
Alles kein Problem? Vorsicht!
Wer meint, hier genügt allein der Antrag, der täuscht sich. Oft trägt das scheinbar gute Netz der sozialen und privaten Absicherungen nicht und ein zunächst kleiner Vorfall wächst zur Existenzbedrohung heran.
Beispiel:
Sie erleiden einen Unfall, müssen operiert werden. Leider verzögert sich die Wundheilung. Ihre Krankenversicherung meint aber nach Einholung eines Aktengutachtens, alles nicht so schlimm und stellt die Zahlung des Krankengeldes ein. Sie sind weiterhin arbeitsunfähig und können deshalb auch aktuell nicht zurück an Ihren Arbeitsplatz. Das Arbeitsamt hilft auch nicht, da Sie ja wegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitsmarkt auch nicht grundsätzlich zur Verfügung stehen und verweist auf die Geltendmachung von Sozialhilfe: Dumm nur, dass Sie wahrscheinlich Ersparnisse haben oder eine Versicherung, dann müssen diese erst aufge-braucht und nicht geschützte Versicherungen aufgelöst werden. Haben Sie eine ausreichend verdienenden Partner? Dann werden Sie an diesen verwiesen.
Kurzum:
Weiter krank aber kein Geld? Und wie geht es weiter, wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind?
Zu den Sorgen um die Gesundheit kommt nunmehr auch noch die Angst um die finanzielle Existenz.
Ganz nach unserem Motto: Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit, wir um den Rest, unterstützen wir Ihre berechtigten Anliegen -im idealen Fall bereits möglichst frühzeitig- gegenüber den Behörden und Versicherungen. Wir zeigen Ihnen Fallstricke auf und wie Sie dieses umgehen. Wir planen Ihre Antragsverfahren bereits im Vorfeld der Antragstellung, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren. Und wir scheuen auch keinen Streit, wenn Ihnen Leistungen vorenthalten werden.
GRAD DER BEHINDERUNG
Verbesserter Schutz bei Kündigungen des Arbeitsgebers, mehr Urlaubsansprüche, steuerliche Vorteile, verbesserte Rentenmöglichkeiten. Die Vorteile einer Festsetzung des Grades der Behinderung und dabei v.a. die Feststellung der Schwerbehinderung lohnen einen Antrag.
Doch Achtung: Berücksichtigung finden nicht Ihre Diagnosen, sondern die von Ihren festgestellten Gesundheitsstörungen ausgehenden Beschwerden und Einschränkungen.
Bei wem ein Grad der Behinderung von insgesamt 50 besteht, erhält die Schwerbehin-derteneigenschaft zuerkannt. Daneben können noch folgende Merkzeichen beantragt werden:
- G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit.
- aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung.
- H — Hilflosigkeit.
- Bl — Blindheit.
- Gl — Gehörlosigkeit.
- TBl — Taubblindheit.
- B — Begleitperson.
- 1 Kl — 1. Klasse.
Gerne begleiten wir Ihren Antrag und unterstützen Sie im Fall einer Ablehnung bei dessen Durchsetzung.
BERUFSGENOSSENSCHAFTEN
Sie verunglücken auf der Baustelle, im Büro oder auf dem Weg zur Arbeit?
Sie leiden aufgrund der Bedingungen an Ihrem Arbeitsplatz an starken Rückenproblemen oder an Taubheit?
Ihr Kind erleidet in der Schule einen Unfall?
Fälle der Berufsgenossenschaften bzw. der Kommunalen Unfallversicherung.
Es geht neben der Zahlung von Verletztengeld, Heil- und Hilfsmitteln vor allem um die Durchsetzung von Verletztenrente für dauerhafte Gesundheitsschäden.
Die Höhe der Rente bemisst sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Wer hier „blauäugig“ ist, verliert viel Geld. Wir prüfen Ihre Unterlagen, zeigen Ihnen Schwachstellen auf, begleiten Sie bei der Antrag-stellung und streiten vor Gericht, wenn Ihnen berechtigte Leistungen vorenthalten werden.
Da wir über jahrzehntelange Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen, kennen wir die Fallstricke des Systems und wissen wie Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche optimieren können.
⸻ GLUFKE-BÖHM & PARTNER
Sozialrecht: Beratung vom Fachanwalt
Egal ob es um Krankengeld, Rente wegen Erwerbsminderung, Leistungen der Rehabilitation oder der Gewährung von Heil- und Hilfsmitteln geht – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner!