Unsere rechtlichen Leistungen für Sie:

⸻    GLUFKE-BÖHM & PARTNER

Unser Leistungsspektrum im Detail:

  • Arzthaftungsrecht
  • Zahnarzthaftungsrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Versicherungsrecht
  • Medizinprodukte-Recht
  • Recht der privaten Unfallversicherung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Behindertentestamente
  • Gutachtenüberprüfung
  • Regulierung von schwerwiegenden Körperschäden nach Unfällen gegenüber Haftpflichtversicherungen
  • Gesetzliches und privates Krankenversicherungsrecht
  • Pflegerecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Recht der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung
  • Recht der gesetzlichen Unfallversicherung

⸻    GLUFKE-BÖHM & PARTNER

Unser Leistungsspektrum im Detail:

⸻    EXPERTEN IM RECHT

Kompetenz, Engagement und Leidenschaft


Seit mehr als 25 Jahren beraten wir Sie im Bereich des Medizin- und Versicherungsrechts. Um Sie dabei optimal und interessengerecht zu unterstützen, sind wir hierbei ausschließlich auf Patientenseite tätig.
Neben den Arzthaftungsfragen aufgrund von Behandlungsfehlern unterstützen wir Sie in Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Sozialhilfeträgern. Wir bieten Ihnen hierbei eine umfassende Beratung im Rahmen unserer Vorsorgemappe. In diesem Zusammenhang prüfen wir Ihre Versicherungsverträge und die Erstellung von Vorsorgevollmachten etc.


KONTAKT

⸻    MEDIZINRECHTSKANZLEI

Seit über 25 Jahren


Als Experten in diesem Gebiet stehen wir Ihnen als Patient zu Seite. Wie in vielen Rechtsgebieten ist es von hoher Wichtigkeit, sich in diesem speziellen Gebiet des Medizinrechts auf Patientenseite bestens auszukennen. Mit über 25 Jahren Erfahrung in Medizin- und Arzthaftungsrecht wissen wir, wie an jeden einzelnen Fall herangegangen werden muss. Die Folgen eines Behandlungsfehlers verlangen nicht nur Wissen in juristischer Hinsicht. Auch die Emotionalität, die mit diesem Thema verbunden ist, ist ein wichtiger Fokus von uns. So möchten wir nicht nur Ihr objektiver Berater und Anwalt sein, sondern auch Ihr Partner. Existenzängste und Verzweiflung sind häufig Teil dieses schweren Weges hin zum Schadensersatzanspruch.
Um Ihnen den Einstieg in dieses schwierige und hochemotionale Thema zu erleichtern, bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung bei Behandlungsfehlern und kümmern und zudem um beispielsweise die Finanzierung benötigter Heil- und Hilfsmittel, die Zuerkennung von Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente.

⸻    VERTRAGSSCHLUSS, ANTRAG UND ABLEHNUNG

Versicherungsrecht


Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit im Versicherungsrecht stehen Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung oder Ihre private Unfallversicherung. Im Bereich Ihrer privaten Versicherung beraten wir Sie darüber hinaus auch in den Punkten Versicherungsabschluss, Antragsstellung und Leistungsanspruch nach Antragsablehnung. Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse zahlt nicht? Über die speziellen Fälle der privaten Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung hinaus sind wir als Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht natürlich auch mit den Schwierigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherungen vertraut. Wir denken für Sie objektiv, unterstützen Sie emotional und sind sowohl Ihr Expertenteam als auch Ihr Partner in schwierigen Zeiten.

⸻    ABSICHERUNG GEGEN SOZIALE RISIKEN IN ALLEN BEREICHEN

Sozialrecht


Als Kanzlei für Sozialrecht kennen wir uns mit Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Behindertentestamenten und Gutachtensprüfungen, etc. sehr gut aus.
Als Anwälte für Sozialrecht setzen wir uns von anderen Kanzleien dadurch ab, dass wir Sie und Ihr Problem kennenlernen möchten. Wir schicken Sie nicht direkt durch einen riesigen Berg mit Akten und Dokumenten. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Denn beispielsweise Vollmachten oder Testamente sind etwas, das ruhig und wohl überlegt sein will. Wir betrachten deshalb gemeinsam mit Ihnen nicht nur die rechtliche, sondern auch die emotionale Seite der Entscheidung.

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⸻    KONTAKTIEREN SIE UNS GERNE

Wir sind Ihre Experten für Zahnmedizinrecht


Als Anwälte für Zahnmedizinrecht beraten wir Patienten und Patientinnen, die aufgrund eines Behandlungsfehlers Schadenersatzanspruch erheben. Zu diesen Behandlungsfehlern lassen sich fehlerhafte Implantatsversorgung oder das Ziehen eines Zahns zählen.
Im Zahnmedizinrecht gibt es das sogenannte Recht zur Nachbesserung. Dies ist ein Recht zum Schutz des Zahnarztes oder der Zahnärztin. Dies bedeutet für Sie als Patient, dass Sie dem behandelnden Arzt das Recht zur Nachbesserung einräumen müssen. Erst wenn anschließend noch Probleme bestehen kann vor Gericht gezogen werden.
Wir schauen uns deshalb ganz genau die auftretenden Beschwerden an und gehen detailliert alle getroffenen Maßnahmen des Zahnarztes oder der Zahnärztin durch. Dies machen wir mit unserem Netzwerk an zahnmedizinischen und kieferchirurgischen Beratern und Beraterinnen. Damit sorgen wir für Qualität in der Analyse und zudem erspart es Ihnen ein teures Privatgutachten. Daraufhin fällen wir gemeinsam die Entscheidung für oder gegen eine Klage.

Besuchen Sie uns doch in unserer Kanzlei im Schloss St. Emmeram in Regensburg und erzählen uns, was Sie auf dem Herzen haben: Einfach unsere Nummer wählen oder das Kontaktformular ausfüllen, und wir treffen uns zu einem persönlichen Gespräch!
 

⸻    KONTAKT


Treten Sie jederzeit gerne mit uns in Kontakt


Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Seit unserer Gründung vor über 25 Jahren sehen wir aufgrund eigener schwerwiegender Erfahrungen das Medizinrecht und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete als unsere Berufung.
Fassungslosigkeit, Entsetzen und tiefe Trauer. Mit diesen Gefühlen wuchs die Überzeugung, derartige Vorkommnisse nicht schweigend akzeptieren zu wollen. Nicht für uns persönlich. Und nicht für Sie! Treten Sie deshalb bei jeglichen Fragen und Problemen gerne mit uns in Kontakt. Wir hören Ihnen zu und kommen gemeinsam zu einer Lösung. Trotz aller Umstände, die Sie aktuell durchmachen, freuen wir uns, Sie kennenzulernen.


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