
Schönheitsoperationen sind längst kein Tabuthema mehr – sie gelten für viele als Weg zu mehr Selbstbewusstsein und Zufriedenheit mit dem eigenen Körper. Doch was, wenn das Ergebnis nicht dem Versprochenen entspricht oder sogar gesundheitliche Schäden verursacht? Missglückte Schönheits-OPs sind keine Seltenheit – und können neben körperlichen auch seelische Belastungen mit sich bringen. In solchen Fällen stehen Betroffenen rechtliche Möglichkeiten offen.
Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn eine Schönheitsoperation schiefgelaufen ist, wie Sie Schmerzensgeld oder Schadenersatz geltend machen können – und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Was zählt als „missglückte Schönheits-OP“?
Nicht jede Unzufriedenheit nach einem ästhetischen Eingriff rechtfertigt automatisch einen Schadensersatzanspruch. Von missglückten Schönheits-OPs spricht man insbesondere dann, wenn das medizinische Ergebnis erheblich von dem abweicht, was Ihnen im Aufklärungsgespräch oder durch Vorher-Nachher-Bilder vermittelt wurde – oder wenn Komplikationen eintreten, die durch vermeidbare Behandlungsfehler verursacht wurden.
Typische Fälle sind:
- Asymmetrische Brustimplantate
- Verpfuschte Nasenkorrekturen
- Nervenschäden nach Lidstraffungen
- Narbenbildungen durch fehlerhafte Schnittführung
- Verunreinigte Materialien oder Hygienemängel
Wichtig: Gerade im Bereich der Schönheitschirurgie besteht eine besonders hohe Aufklärungspflicht. Patientinnen und Patienten müssen über alle Risiken und möglichen Nebenwirkungen ausführlich informiert werden.
Schmerzensgeld und Schadenersatz bei missglückten Schönheits-OPs
Wenn bei einem ästhetischen Eingriff ein Behandlungsfehler, ein Aufklärungsfehler oder ein Kunstfehler vorliegt, haben Betroffene das Recht auf Schmerzensgeld und gegebenenfalls auch Schadenersatz. Das gilt nicht nur für körperliche Schäden, sondern auch für seelische Belastungen oder eine entstellte äußere Erscheinung, die zu sozialen oder psychischen Folgen führt.
Missglückte Schönheits-OPs ziehen häufig langwierige Korrekturoperationen nach sich, die weitere Kosten und Belastungen verursachen. In solchen Fällen können folgende Ansprüche entstehen:
- Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen
- Kostenübernahme für Folgebehandlungen und Korrekturoperationen
- Verdienstausfall, falls Sie beruflich beeinträchtigt sind
- Haushaltsführungsschaden, wenn Sie im Alltag auf Hilfe angewiesen sind
Beweisführung: Wie lässt sich der Fehler nachweisen?
Im Streitfall muss nachgewiesen werden, dass die missglückte Schönheits-OP auf einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen ist. Dafür benötigen Sie:
- Ihre vollständige Patientenakte
- Fotodokumentationen des Vorzustands und der OP-Ergebnisse
- Eine fachärztliche Zweitmeinung, idealerweise durch einen unabhängigen Gutachter
Ein weiterer Vorteil: Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich oft die Beweislast um. Dann muss die behandelnde Klinik oder der Chirurg beweisen, dass kein Fehler vorlag – nicht umgekehrt.
Aufklärungspflicht in der Schönheitschirurgie
Ein zentraler Punkt bei missglückten Schönheits-OPs ist die sogenannte Aufklärungspflicht. Vor jedem ästhetischen Eingriff muss der Arzt oder die Ärztin:
- über mögliche Komplikationen und Risiken aufklären,
- Alternativen zur OP erläutern,
- und klarmachen, dass es keine Garantie für ein perfektes Ergebnis
Wird dies versäumt oder nur oberflächlich abgehandelt, liegt ein Aufklärungsfehler vor – und damit ein möglicher Haftungsgrund.
Wann verjähren Ansprüche?
Wichtig zu wissen: Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz bei missglückten Schönheits-OPs verjähren in der Regel nach drei Jahren – beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der fehlerhaften Behandlung Kenntnis erlangt haben. In besonderen Fällen, etwa bei arglistiger Täuschung, kann sich die Frist verlängern.
Was tun bei missglückter Schönheits-OP?
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Schönheitsoperation fehlerhaft war, sollten Sie schnell und überlegt handeln:
- Sichern Sie Beweise – Fotos, Unterlagen, OP-Berichte.
- Holen Sie eine unabhängige fachärztliche Einschätzung ein.
- Kontaktieren Sie eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei.
- Lehnen Sie voreilige Abfindungsangebote ab.
- Lassen Sie die Erfolgsaussichten juristisch prüfen.
Ihre Rechte sind stärker, als Sie denken
Missglückte Schönheits-OPs sind kein Einzelfall – und kein Schicksal, das man einfach hinnehmen muss. Die rechtlichen Möglichkeiten reichen von Schmerzensgeld bis zu umfangreichem Schadenersatz. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Situation rechtzeitig prüfen lassen.
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