
Ein Autounfall kommt meist überraschend – und hinterlässt nicht nur Blechschäden, sondern oft auch körperliche und seelische Verletzungen. Wer durch einen Unfall Schmerzen, Beeinträchtigungen oder gar bleibende Schäden erleidet, hat in vielen Fällen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Autounfall.
Doch was genau bedeutet Schmerzensgeld eigentlich? Wie hoch kann es ausfallen? Und was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick – inklusive rechtlicher Tipps, wie Sie Ihr Recht durchsetzen.
Was ist Schmerzensgeld bei einem Autounfall?
Schmerzensgeld bei Autounfall ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden – also für Schmerzen, Leid, psychische Belastung oder Beeinträchtigung der Lebensqualität. Es unterscheidet sich vom klassischen Schadensersatz, der etwa Sachschäden oder Verdienstausfälle abdeckt.
Wenn Sie bei einem Unfall Verletzungen erleiden – egal ob als Fahrer, Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer – können Sie Schmerzensgeld fordern. Voraussetzung: Der Unfall wurde zumindest teilweise vom Unfallgegner verursacht.
Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Autounfall besteht immer dann, wenn:
- Sie durch den Unfall gesundheitlich geschädigt wurden (körperlich oder psychisch),
- ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld am Unfall ist (ganz oder teilweise),
- die Verletzung nachweisbar ist (z. durch Arztberichte, Atteste, Röntgenbilder etc.).
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verletzung leicht oder schwer ist – auch ein Schleudertrauma, eine Prellung oder ein psychisches Trauma können zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?
Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Autounfall richtet sich nach mehreren Faktoren:
- Art und Dauer der Verletzung
- Intensität der Schmerzen
- Dauer der Heilbehandlung
- mögliche dauerhafte Beeinträchtigungen
- psychische Folgen (z. Angst, Schlafstörungen)
- Auswirkungen auf Alltag und Beruf
Ein Schleudertrauma (HWS) kann beispielsweise zwischen 500 € und 3.000 € bringen. Bei Knochenbrüchen, Operationen oder bleibenden Schäden kann das Schmerzensgeld jedoch auch 10.000 € oder deutlich mehr betragen.
Es gibt keine festen Tabellen, aber die Rechtsprechung orientiert sich an früheren Urteilen – sogenannte „Schmerzensgeldtabellen“ geben grobe Richtwerte.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Leider erleben viele Betroffene, dass Versicherungen das Schmerzensgeld bei einem Autounfall ablehnen oder viel zu niedrig ansetzen. Typische Aussagen lauten:
- „Die Verletzung war nicht gravierend genug.“
- „Es gibt keine ausreichenden medizinischen Belege.“
- „Der Unfallhergang ist nicht eindeutig.“
In solchen Fällen sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Lassen Sie die Ablehnung rechtlich prüfen – denn häufig haben Geschädigte Anspruch auf deutlich höhere Summen, als zunächst angeboten wird.
Wie unterstützt Glufke Böhm in Regensburg bei Schmerzensgeldansprüchen?
Die Kanzlei Glufke Böhm in Regensburg ist auf Medizinrecht spezialisiert – und damit der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung von Schmerzensgeld bei Autounfall geht. Besonders bei Verletzungen und medizinischen Fragen ist fundiertes Fachwissen gefragt, um realistische Schmerzensgeldbeträge zu fordern.
Unsere Leistungen:
- Prüfung Ihrer medizinischen Unterlagen auf Beweiskraft
- Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
- Einschätzung der angemessenen Schmerzensgeldhöhe
- Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
- Vermittlung unabhängiger medizinischer Gutachter
Wir wissen, wie die Versicherer arbeiten – und wie man ihnen auf Augenhöhe begegnet. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Medizinrecht setzen wir Ihre Ansprüche durch – konsequent und effizient.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anspruch auf Schmerzensgeld bei Autounfall verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie von der Person und dem Schaden Kenntnis erlangt haben. Wer die Frist versäumt, kann seine Ansprüche dauerhaft verlieren.
Darum: Warten Sie nicht zu lange und lassen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig prüfen!
Ihre Gesundheit ist unbezahlbar – Ihr Schmerzensgeld nicht
Ein Unfall kann Ihr Leben auf den Kopf stellen. Schmerzensgeld bei einem Autounfall ist keine „moralische Entschuldigung“, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch. Lassen Sie sich nicht mit symbolischen Beträgen abspeisen – sondern fordern Sie das, was Ihnen zusteht.
Sie hatten einen Autounfall und wollen wissen, wie viel Schmerzensgeld Ihnen zusteht? Unsere Experten prüfen Ihre Unterlagen und geben eine fundierte Einschätzung – unverbindlich und kostenfrei.