
Wenn eine Berufskrankheit anerkannt wird, ist das für viele Betroffene zunächst ein großer Schritt. Doch was, wenn die Anerkennung da ist, aber keine Rente gezahlt wird? Die Enttäuschung ist verständlich – und das Gefühl von Ungerechtigkeit ebenso. Denn wer jahrelang unter gesundheitlichen Folgen durch den Beruf leidet, erwartet zurecht auch eine finanzielle Absicherung.
In diesem Beitrag erklären wir, was es bedeutet, wenn eine Berufskrankheit anerkannt aber keine Rente gezahlt wird, welche Gründe dahinterstecken können – und welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene in Bayern, insbesondere im Raum Regensburg, haben.
Anerkannt, aber keine Leistung – wie kann das sein?
Nicht selten erreichen uns Fälle, in denen Menschen die Diagnose einer Berufskrankheit erhalten und die Berufsgenossenschaft diese auch offiziell anerkennt – aber dennoch keine Rentenzahlung erfolgt. Der Grund: Die Rentenzahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Damit Sie eine Rente wegen Berufskrankheit erhalten, muss nicht nur die Erkrankung selbst mit Ihrem Beruf zusammenhängen, sondern es muss auch ein Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % vorliegen – dauerhaft. Fehlt dieser Nachweis, kann es sein, dass zwar die Berufskrankheit anerkannt, aber keine Rente gezahlt wird.
Warum wird trotz anerkannter Berufskrankheit keine Rente bewilligt?
Es gibt verschiedene Gründe, warum die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse keine Rente gewährt, obwohl eine Berufskrankheit anerkannt wurde:
- Zu geringe MdE: Wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit unterhalb von 20 % eingeschätzt, gibt es keine Rentenzahlung.
- Fehlende Dauerhaftigkeit: Eine Rente gibt es nur, wenn der gesundheitliche Schaden langfristig besteht.
- Widersprüchliche Gutachten: Nicht selten werden medizinische Gutachten unterschiedlich bewertet.
- Fehlende ärztliche Nachweise: Ohne umfassende medizinische Dokumentation wird oft keine dauerhafte Beeinträchtigung festgestellt.
Wer also die Nachricht erhält „Berufskrankheit anerkannt aber keine Rente“, sollte genau prüfen (lassen), ob die Beurteilung korrekt ist.
Was tun, wenn keine Rente gezahlt wird?
Sie müssen eine Ablehnung nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen – und in vielen Fällen lohnt sich das auch. Denn häufig ist es möglich, durch ergänzende Gutachten, Arztberichte oder eine zweite ärztliche Meinung eine höhere MdE nachzuweisen.
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht oder Medizinrecht – idealerweise aus Ihrer Region wie z. B. Regensburg – kann Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn eine Berufskrankheit anerkannt aber keine Rente gezahlt wird.
Tipp: Unabhängige Gutachten einholen
In vielen Fällen basiert die Entscheidung der Unfallversicherung auf einem einzigen Gutachten – meist von einem ärztlichen Sachverständigen, der im Auftrag der Versicherung arbeitet. Sie haben das Recht, ein Gegengutachten zu beantragen oder ein eigenes ärztliches Gutachten einzureichen.
Wir erleben immer wieder, dass durch ein neutrales Gutachten deutlich wird, wie sehr die Erwerbsfähigkeit tatsächlich eingeschränkt ist – und dass dann doch eine Rentenzahlung erfolgt. Besonders wenn Sie gesundheitlich stark beeinträchtigt sind, lohnt sich dieser Schritt fast immer.
Wie lange können Sie Ansprüche geltend machen?
Wichtig: Auch wenn die Berufskrankheit anerkannt aber keine Rente gezahlt wurde, sind Ihre Rechte nicht automatisch verwirkt. Sie können in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. In einigen Fällen kann diese Frist sogar verlängert sein, z. B. wenn keine ausreichende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthalten ist.
Die Verjährungsfrist für nachträgliche Rentenansprüche beträgt in der Regel vier Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist. Bei Unsicherheiten lohnt sich immer eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Lassen Sie sich nicht abspeisen
Wenn die Berufskrankheit anerkannt aber keine Rente bewilligt wurde, bedeutet das nicht, dass Ihre Ansprüche automatisch verloren sind. Im Gegenteil: Viele Betroffene können mit juristischer Hilfe doch noch eine Rentenzahlung durchsetzen. Wichtig ist, frühzeitig aktiv zu werden, Fristen einzuhalten und Ihre gesundheitliche Einschränkung gut zu dokumentieren.
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Sie haben die Nachricht erhalten: Berufskrankheit anerkannt aber keine Rente? Dann sind Sie nicht allein – und müssen das auch nicht allein durchstehen. Wir prüfen Ihre Unterlagen und beraten Sie unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch.