
Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen ästhetisch-chirurgischen Eingriff – ob aus gesundheitlichen Gründen oder dem Wunsch nach einem besseren Körpergefühl. Doch was tun, wenn die Schönheits-OP misslungen ist? Wenn das Ergebnis nicht nur nicht den Erwartungen entspricht, sondern auch gesundheitliche Schäden hinterlässt?
Viele Betroffene fühlen sich allein gelassen – medizinisch, emotional und rechtlich. Dabei gibt es klare Möglichkeiten, sich zu wehren und Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu fordern.
Wenn aus Hoffnung ein Albtraum wird
Fehlgeschlagene Schönheitsoperationen sind keine Einzelfälle. Ob Brustvergrößerung, Nasenkorrektur, Fettabsaugung oder Facelift – wenn bei der OP Fehler passieren oder die Nachsorge vernachlässigt wird, kann das schwerwiegende Folgen haben:
- Unästhetische oder asymmetrische Ergebnisse
- Narbenbildungen oder Gewebeverhärtungen
- Nervenschäden, Gefühlsstörungen oder Schmerzen
- Psychische Belastungen und Scham
- Erneute OPs mit zusätzlichen Kosten
In vielen Fällen liegt der Ursprung im Behandlungsfehler, also einer mangelhaften oder fehlerhaften Durchführung des Eingriffs – oder in einer unzureichenden Aufklärung vor der Operation.
Wann liegt ein Behandlungsfehler bei einer Schönheitsoperation vor?
Ein Behandlungsfehler kann in verschiedenen Phasen auftreten – nicht nur während der OP selbst:
- Fehlerhafte Beratung oder Aufklärung: Sie wurden nicht über Risiken, Alternativen oder mögliche Komplikationen informiert?
- Technische Fehler beim Eingriff: Die Operation wurde nicht nach anerkannten medizinischen Standards durchgeführt?
- Falsche Indikation: Der Eingriff war medizinisch nicht notwendig – oder sogar kontraindiziert?
- Mangelhafte Nachsorge: Komplikationen wurden nicht rechtzeitig erkannt oder behandelt?
Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiedererkennen, sollten Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler ernst nehmen und juristisch prüfen lassen.
Misslungene Schönheits-OP: Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Wurde die Schönheitsoperation fehlerhaft durchgeführt, haben Sie unter Umständen Anspruch auf:
- Schmerzensgeld – für körperliche und seelische Belastungen
- Schadensersatz – z. B. für Nachbehandlungen, Verdienstausfall oder kosmetische Korrekturen
- Erstattung von OP-Kosten – auch bei Eingriffen im Ausland
- Beweislastumkehr bei grobem Fehler – der Arzt muss nachweisen, dass kein Fehler vorliegt
Wichtig: Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Schaden erfahren haben. Daher gilt: Nicht zögern – handeln!
Dokumentation und Gutachten: So stärken Sie Ihre Position
Um Ihre Rechte durchzusetzen, ist eine gute Vorbereitung entscheidend:
- Sammeln Sie Unterlagen: OP-Bericht, Fotos, Arztgespräche, E-Mails, WhatsApp-Verläufe.
- Lassen Sie sich unabhängig untersuchen: z. B. durch einen Facharzt oder Gutachter.
- Kontaktieren Sie erfahrene Anwälte im Medizinrecht: Wir prüfen kostenlos, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und wie Ihre Chancen stehen.
Besonders bei Schönheitsoperationen im Ausland kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein – auch hier bestehen Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen.
Sie sind nicht allein – wir unterstützen Sie
Eine misslungene Schönheits-OP kann das Leben stark beeinträchtigen – körperlich und psychisch. Sie haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Wir helfen Ihnen dabei!
Mit über 25 Jahren Erfahrung im Medizinrecht prüfen wir Ihren Fall individuell und zeigen Ihnen Ihre Optionen – transparent, ehrlich und auf Augenhöhe.