
Die Medizinprodukthaftung ist ein zentraler Bestandteil des Medizinrechts – besonders dann, wenn Patienten durch fehlerhafte Implantate, Prothesen oder andere medizinische Geräte gesundheitliche Schäden erleiden. Bereits im ersten Moment nach einem Eingriff mit medizinischen Produkten zählt Vertrauen: Vertrauen in die Qualität der verwendeten Materialien, in die Erfahrung des Arztes und in die Sicherheit der gesamten Behandlung. Doch was passiert, wenn dieses Vertrauen enttäuscht wird?
Wir erklären Ihnen, wann eine Medizinprodukthaftung greift, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie sich gegen Hersteller und Kliniken zur Wehr setzen können.
Was versteht man unter Medizinprodukthaftung?
Die Medizinprodukthaftung regelt die Verantwortung von Herstellern, wenn ein medizinisches Produkt fehlerhaft ist und dadurch einem Patienten ein Schaden entsteht. Dies betrifft nicht nur klassische Implantate wie Hüftprothesen oder Herzschrittmacher, sondern auch Produkte wie OP-Materialien, Katheter oder Diagnostikgeräte.
Im Gegensatz zu klassischen Behandlungsfehlern steht hier nicht das ärztliche Fehlverhalten, sondern das Produkt selbst im Fokus. Die Haftung entsteht unabhängig vom Verschulden des Arztes – maßgeblich ist, ob das Produkt mangelhaft war und dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist.
Wann liegt ein Produktfehler vor?
Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht. Typische Beispiele für fehlerhafte Medizinprodukte sind:
- Abrieb oder Materialfehler bei Hüft- oder Knieprothesen
- Undichte Herzklappen oder defekte Herzschrittmacher
- Katheter mit Verunreinigungen
- Implantate, die sich entzünden oder verrutschen
Ein besonders prominentes Beispiel betrifft den Abrieb von Hüftprothesen, bei dem Metallpartikel in den Körper gelangen und Entzündungen oder sogar systemische Vergiftungen auslösen können. Solche Fälle fallen ganz klar unter die Medizinprodukthaftung.
Ihre Ansprüche bei Medizinprodukthaftung
Wenn ein fehlerhaftes Medizinprodukt Ihre Gesundheit geschädigt hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen. Dabei kommen unter anderem folgende Forderungen in Betracht:
- Ersatz für medizinische Folgebehandlungen
- Erstattung von Fahrt- und Pflegekosten
- Schmerzensgeld für körperliche und seelische Leiden
- Rentenzahlungen bei dauerhaften Einschränkungen
- Erwerbsschäden oder Haushaltsführungsschäden
Wichtig: Die Medizinprodukthaftung greift unabhängig davon, ob ein Arztfehler vorliegt. Selbst bei einer korrekt durchgeführten Operation kann ein fehlerhaftes Produkt zu einem Schaden führen – und damit haftet der Hersteller.
Wie unterscheidet sich Medizinprodukthaftung von Behandlungsfehlern?
Anders als bei einem Behandlungsfehler, bei dem ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt wurden, steht bei der Medizinprodukthaftung das fehlerhafte Produkt im Vordergrund. Die Ansprüche richten sich direkt gegen den Hersteller – nicht primär gegen die behandelnde Klinik oder den Arzt.
Allerdings kann es vorkommen, dass zusätzlich zur Haftung des Herstellers auch eine Mitverantwortung der Klinik infrage kommt – etwa, wenn trotz Warnhinweisen weiterhin ein bekannt fehlerhaftes Produkt eingesetzt wurde.
Was tun bei Verdacht auf fehlerhaftes Medizinprodukt?
Wenn Sie gesundheitliche Probleme nach einer OP oder Behandlung mit einem medizinischen Produkt feststellen, sollten Sie folgende Schritte einleiten:
- Dokumentieren Sie alle Beschwerden und Arztbesuche
- Fordern Sie Ihre Patientenakte an
- Sichern Sie Beweise wie OP-Berichte oder verwendete Implantat-Daten
- Lassen Sie sich medizinisch und juristisch beraten
Wir helfen Ihnen dabei, Gutachten anzufordern, mögliche Zusammenhänge zwischen Produkt und Beschwerden zu erkennen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Medizinprodukthaftung – Nutzen Sie Ihre Rechte!
Die Medizinprodukthaftung ist ein starkes rechtliches Instrument, um sich gegen Gesundheitsschäden durch fehlerhafte Produkte zur Wehr zu setzen. Leider wissen viele Betroffene nicht, dass sie auf diesem Weg Ansprüche gegenüber Herstellern durchsetzen können – oft unabhängig von einem Behandlungsfehler.
Ob Prothesenabrieb, fehlerhafte Implantate oder mangelhafte OP-Instrumente: Wir stehen Ihnen mit über 25 Jahren Erfahrung im Medizinrecht zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend zu machen.
Jetzt handeln – Ihre Gesundheit zählt!
Sie haben den Verdacht, durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt geschädigt worden zu sein? Dann warten Sie nicht zu lange! Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre – und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Schaden und dessen Ursache erfahren haben.
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine individuelle Strategie – kompetent, engagiert und auf Augenhöhe.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen – wir kämpfen für Ihre Rechte bei Medizinprodukthaftung!