Generell ist anlässlich eines Antrages auf Feststellung eines Pflegegrades vorgesehen, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) im Rahmen eines Hausbesuchs eine Einzelfallbegutachtung des zu Pflegenden vornimmt.
Aktuell werden zum Schutz von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie der Mitarbeiter des MDK vor einer Corona-Infektion die Hausbesuche zur Begutachtung eingestellt!
Stattdessen wird die Einstufung in Pflegegrade auf Grundlage
- der bereits vorliegenden Informationen und
- eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vorgenommen.
Achtung:
Fristen z.B. für einen Widerspruch gegen Bescheide, mit denen kein Einverständnis besteht, sowie für Klagen gegen Widerspruchsbescheide sind ungeachtet der gegenwärtigen Situation einzuhalten!
Es gilt: Widerspruch gegen Bescheide 1 Monat
Klagen gegen Widerspruchsbescheide 1 Monat