Wussten Sie, dass ein Insektenstich zu einer Versicherungs- bzw. Rentenleistung führen kann?
Mücken werden immer aggressiver und gefährlicher!
Lästig waren sie schon immer. Nunmehr droht über das Jucken hinaus die Gefahr schwerer Entzündungen. Selbst Borreliose-Erreger sowie das Sindbis-Virus können laut Information der KKH -Krankenkasse übertragen werden!
Besonders gefährlich: Durch aufgekratzte Stiche können Keime und Bakterien, die die Mücken aufnehmen, übertragen werden.
Rasant im Anstieg auch die Übertragung von exotischen Krankheiten wie das Denguefieber. Bereits 2016 wurden dem Robert-Koch-Institut mehr als 950 Fälle gemeldet. Ein Rekord der jährlich steigt und weiter steigen wird.
Grund: Neben der bekannten „Hausmücke“ werden zunehmend eingeschleppte Arten wie die Asiatische Tigermücke über die Menschen herfallen. Zudem kommt es auf Auslandsreisen zu Stechattacken.
Wenn die Hat um den Stick deshalb dick, rot und heiß wird, zudem schmerzt, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Außerdem noch ein juristischer Rat: Sollten Sie folgenschwerer gestochen werden, besteht je nach Vertrag die Möglichkeit einer Leistung aus der Unfallversicherung bzw. Berufsun-fähigkeitsversicherung.
Nichts anders gilt bei Stichen von Bienen, Wespen oder Bissen von Zecken.
Hier ist auch an Leistungen der Berufsgenossenschaften wegen eines möglichen Arbeitsunfalls zu denken. Bei Dauerschäden ist hier sogar einen Rentenleistung möglich!
Fragen Sie doch einfach unverbindlich an —- Wir klären die Rechtslage, damit Sie sich aufs Gesund werden konzentrieren können!
Beste Grüße
Ihre Fachanwältin für Medizinrecht
Glufke-Böhm